Die Deutsche Umwelthilfe unterlag vor Gericht gegen Mercedes, hält die Entscheidung aber für einen Erfolg. Foto: dpa/Bernd Weißbrod

Die Deutsche Umwelthilfe wollte den Verkauf von Verbrennerautos früher als geplant verbieten lassen. Das Landgericht Stuttgart weist die Klage aus formalen Gründen ab, hat an der Argumentation aber wenig auszusetzen.

Das Landgericht Stuttgart hat eine Klage von Vertretern der Deutschen Umwelthilfe (DUH) abgewiesen, die es Mercedes verbieten sollte, ab November 2030 weiter Autos mit Verbrennungsmotor zu verkaufen, sofern deren gesamte CO2-Emissionen bestimmte Mengen überschreiten. Es sei nicht die Aufgabe der Gerichte, aus dem Grundsatz des Umweltschutzes, der im Grundgesetz niedergelegt ist, zahlenmäßige Grenzen der Klimaerwärmung und damit einhergehende Vorgaben für die Emissionsmengen oder deren Minderung abzuleiten, erklärten die Stuttgarter Richter. Dies sei vielmehr Aufgabe des Gesetzgebers, der dafür einen großen Spielraum habe. Gerichte könnten Gesetze lediglich anwenden, nicht aber im Rahmen von Individualklagen Entscheidungen an sich ziehen, die dem Gesetzgeber vorbehalten seien.