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An vielen Orten im Südwesten träumen weitaus mehr Familien von einem Eigenheim, als es Bauplätze gibt. Das bringt die Gemeinden in Nöte - und mitunter sogar vor Gericht.

Ummendorf (dpa/lsw)In Ummendorf scheint die Zukunft rosig. Der 4300-Einwohner-Ort liegt nahe Biberach. Hier gibt es kaum Arbeitslosigkeit, viele Unternehmen, neue Radwege, der Landkreis ist schuldenfrei. Bauland verkauft sich in Ummendorf wie geschnitten Brot. Das hat der Gemeinde nun aber einen Rechtsstreit eingehandelt.

33 neue Bauplätze hat Ummendorf 2018 ausgeschrieben. 159 Bewerbungen gingen dafür ein. Die Gemeinde hat sie nach einem Punktesystem bewertet: Einen Bonus gab es beispielsweise für Kinder oder ehrenamtliches Engagement. Ein Ehepaar ging leer aus und klagte gegen das Vergabeverfahren. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen stoppte den Bauplatzverkauf und befand: Die Vergabe war unrechtmäßig. In dem konkreten Fall monierte das Gericht allerdings nicht die Vergabekriterien an sich, sondern, wie sie zustande gekommen waren: Zum Teil habe der Gemeinderat darüber nicht öffentlich beraten. Außerdem sei ein Gemeinderatsmitglied befangen gewesen, weil es sich selbst um einen Bauplatz in dem Gebiet beworben habe.

Die Gemeinde muss die 33 Plätze nun erneut ausschreiben. Und für Familien, die bereits einen Zuschlag erhalten und sich Gedanken über Badewannenform und Balkongröße gemacht hatten, platzte der Traum vom Eigenheim vorerst wieder.

Der Fall erregte Aufmerksamkeit in den Rathäusern im Land. «Das Thema treibt unsere Kommunen um», sagt Christopher Heck, Fachreferent für Bauen beim Gemeindetag Baden-Württemberg. Besonders in ländlichen Gebieten von großer Wirtschaftskraft ist die Situation seinen Angaben nach ähnlich wie in Ummendorf. Menschen wollen dort Häuser bauen, aber die Flächen sind begrenzt.

Wie sie ihre Grundstücke verkaufen, können die Kommunen im Land selbst entscheiden. Heck zufolge werden in Baden-Württemberg verschiedene Verfahren angewendet. Einige Gemeinden versteigern ihre Bauflächen, andere verlosen sie. Auch das sogenannte Windhundprinzip ist geläufig: Wer an einem bestimmten Termin als Erster im Rathaus erscheint, darf sich einen Bauplatz aussuchen. Einen Rechtsanspruch auf die Zuteilung eines Grundstücks haben Häuslebauer in spe laut Heck nicht. Außer dem Ummendorfer Fall sind ihm keine weiteren Gerichtsverfahren in Baden-Württemberg wegen Vergaberichtlinien bekannt. Auch vor dem Verwaltungsgerichtshof landeten in den vergangenen Jahren nach Angaben eines Sprechers keine solchen Streitigkeiten.

In Empfingen (Kreis Freudenstadt) könnte nicht einmal Bürgermeister Ferdinand Truffner (CDU) einen Bauplatz kaufen. Er ist seit 2017 im Amt und lebt auch erst seitdem im Ort - und gilt damit noch als Auswärtiger. Der 4000-Seelen-Flecken verfährt nach dem Einheimischen-Modell. Für ein Baugrundstück kann sich bewerben, wer aus Empfingen stammt, seit drei Jahren in der Gemeinde wohnt oder seit mindestens fünf Jahren dort arbeitet.

«Wir wollen einheimischen jungen Familien den Vorrang geben», sagt Truffner. Seine direkt an der Autobahn 81 gelegene Gemeinde soll nicht zur Schlafstätte für Stuttgart-Pendler ohne jegliche Integration ins Sozialleben werden. Truffner zufolge verbreitert sich der Speckgürtel der Landeshauptstadt zunehmend. Das schlägt sich auch in der Bauplatznachfrage nieder. Doch das Empfinger Kontingent schrumpft. Seit 2019 verkauft die Kommune deswegen jährlich maximal acht Bauplätze. Wer einen möchte, muss jeweils bis zum 31. März eine Bewerbung einreichen - danach entscheidet der Gemeinderat.

Die Ummendorfer Vergaberichtlinien sahen auch eine Altersgrenze von 35 Jahren vor. «Wir brauchen junge Leute, die unsere Infrastruktur wie beispielsweise die Kindergärten mitnutzen», sagte Bürgermeister Klaus B. Reichert (CDU). Laut Gemeindetag dürfen die Gemeinden ihre Kriterien durchaus danach ausrichten, welche Ziele sie verfolgen. Doch die Angelegenheit ist knifflig. Denn diskriminieren dürfen diese Ziele keine potenziellen Kandidaten.

Im Oktober hat der Gemeindetag deshalb für seine Mitglieder ein Muster für Vergabekriterien entworfen. Diese Vorlage gilt allerdings nur für Grundstücke, die die Kommunen vergünstigt anbieten, damit nicht nur besonders Begüterte zu Bauherren werden können. 2013 hatte der Europäische Gerichtshof entschieden, dass in solchen Fällen nicht ausschließlich der Einheimischenstatus entscheidend sein darf.

Für Grundstücke, die Kommunen nicht verbilligt und zum normalen Verkehrswert verkaufen, gibt es bisher keine Rechtssprechung, erklärt Experte Heck - also auch keine Grundlage, auf der der Gemeindetag eine Schablone entwerfen könnte.

Der Ummendorfer Gemeinderat hat seine ursprünglichen Richtlinien im November aufgehoben. Das Gremium will nun neue erarbeiten. Jenen Familien, die ihre ursprüngliche Zusage für einen Bauplatz durch den Gerichtsentscheid wieder verloren, bleibt nur: weiter auf eine rosige Zukunft in Ummendorf hoffen.