Ein neues Phänomen wird für Ermittler zum Problem: Kinder und Jugendlichen fotografieren und filmen sich selbst in pornografischen Posen und laden die Fotos und Videos ins Internet und auf Handys. Foto: Silas Stein/dpa/Silas Stein

Schulhof-KiPo nennen Ermittler ein neu auftretendes Phänomen: Kinder und Jugendliche fotografieren und filmen sich in pornografischen Posen und laden die Erzeugnisse ins Internet und auf Handys – mit weitreichenden Folgen für sich und ihre Eltern.

Stuttgart - Am Montagnachmittag legte sich Justin in seinem Kinderzimmer auf sein Bett und Hand an sich. Und weil er mit seinem Freund Max darum gewettet hatte, nahm er sein Handy, filmte sich und lud die Aufnahme über das Videoportal Tiktok hoch. 24 Stunden später landete das Filmchen aus dem Großraum Stuttgart als kinderpornografisches Video bei den amerikanischen Behörden, einen weiteren Tag später wurde es dem Bundeskriminalamt in Wiesbaden übermittelt.

Vier Tage nachdem sich der Junge selbst befriedigte, durchsuchten Kriminalbeamte des Polizeipräsidiums Reutlingen in diesem Januar frühmorgens die Wohnung von Justin und seinen Eltern im Großraum Stuttgart. „Zu diesem Zeitpunkt führten wir ein Ermittlungsverfahren gegen den Vater des 12-Jährigen, weil dieser den Handyvertrag seines Sohnes unterschrieben hatte und deshalb für uns zu diesem Zeitpunkt Beschuldigter in diesem Verfahren war“, sagt Kriminaldirektor Andreas Krombacher.

Beweise werden in den USA gefunden, in Stuttgart wird durchsucht

In den USA gründete der Kongress 1984 das NCMEC, das National Center for missing and exploited Children. Seit 2013 erhält die gemeinnützige Organisation jährlich 40 Millionen Dollar aus dem Staatshaushalt. Der Auftrag: Das Zentrum für vermisste und ausgebeutete Kinder soll helfen, vermisste Mädchen und Jungen wiederzufinden. Zudem soll es Fotos und Videos mit kinderpornografischen Inhalten im Internet aufspüren und bei der US-Bundespolizei FBI und beim Justizministerium zur Anzeige bringen: Das NCMEC liefert E-Mail-Adressen, Telefonnummern, Benutzernamen, IP-Adressen. Sie ist die Adresse, die einen Rechner im Netzwerk identifiziert. Sie wird benutzt, um Datenpakete so zu adressieren, dass sie den gewünschten Empfänger erreichen. Die IP-Adresse entspricht in der Internetwelt funktional der Telefonnummer in einem Telefonnetz oder der Postanschrift.

Eng arbeitet die Organisation NCMEC dazu auch mit den Anbietern von Plattformen wie Facebook zusammen, die die Organisation dann informieren, wenn ihnen kinderpornografische Inhalte in ihren Systemen auffallen. Im Jahr 2019 lieferte NCMEC so für 17 Millionen weltweit eingeleitete Verfahren Beweismaterial, im vergangenen Jahr fast für 22 Millionen.

Explosionsartiger Anstieg der Fallzahlen

In diesem Januar auch für den Fall „Justin“, der in Wirklichkeit anders heißt. Einen „explosionsartigen Anstieg solcher Fälle in jüngster Zeit“ registriert Kriminalhauptkommissar Jens Baierschmitt, der bei der Esslinger Kriminalpolizeidirektion das Team führt, dass in allen Fällen von Kinderpornografie ermittelt.

Fälle wie die von Justin erklärt sich die Kriminologin und Psychologin Tatjana Etzel-Fuchs auch im Zusammenhang mit der Coronapandemie: „Bedürfnisse – auch sexuelle – werden in diesen Zeiten mangels körperlicher Erfahrungen in der Außenwelt virtuell kompensiert. Auf eine für uns Eltern absolut unvorstellbare Art und Weise.“ Letztendlich ersetze diese auf das Internet und soziale Medien bezogene, sexuelle Abweichung wichtige Bezugs- und Beziehungserfahrungen. „Auch fernab der Sexualität“, sagt die Therapeutin.

Eltern und Erziehungsberechtigte in der Verantwortung

Kinderpornografie ist jede Darstellung sexueller Handlungen von, an oder vor Kindern, erklärt Krombacher. Dabei gehe es nicht ausschließlich um Bilder oder Videos von sexuellem Missbrauch. „Auch das aufreizende Zurschaustellen der Geschlechtsteile von Kindern gilt als Kinderpornografie“, sagt der Kriminaldirektor. „Entscheidend ist: Wer solche Inhalte auf seinem Handy, Tablet, Laptop oder Rechner hat oder verschickt, begeht eine Straftat.“ Mit weitreichenden Folgen: Die vom NCMEC recherchierten und dann an die US-Strafverfolgungsbehörden übermittelten Daten werden von der deutschen Polizei geprüft, ein Ermittlungsverfahren wird eingeleitet.

„Das richtet sich zunächst gegen denjenigen, den wir den Daten zuordnen können. Das sind in den meisten Fällen die Eltern, die für ihre minderjährigen Kinder den Handyvertrag abgeschlossen haben oder über die das Internet zu Hause läuft“, sagt Baierschmitt. So sind in der Regel die Erziehungsberechtigten zunächst die Beschuldigten des Strafverfahrens.

Mit immer gleichen Folgen. „Die Staatsanwaltschaften erwirken einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung des Anschlussinhabers, den wir dann zeitnah vollstrecken“, sagt Krombacher. Zumal die für die Beweissicherung notwendigen Daten in der Regel nur sieben Tage lang von den Telefonanbietern und Providern gespeichert werden. Krombacher: „Da müssen wir sehr schnell sein. In der Regel erhalten wir in herausragenden Fällen spätestens 24 Stunden nachdem wir durch das BKA informiert wurden einen Durchsuchungsbeschluss. “

Ganze Haushalte entdigitalisiert

Lässt sich bei der Razzia schnell klären, dass das Handy oder der Rechner ausschließlich vom Nachwuchs genutzt wird, wird ein Verfahren gegen diesen eingeleitet. „Das wird spätestens dann hart, wenn das Kind strafmündig, also 14 Jahre alt ist“, sagt Baierschmitt.

Schwieriger wird es, wenn sich nicht zweifelsfrei ermitteln lässt, dass nur ein Kind oder ein Jugendlicher das Endgerät nutzte. Dann, lässt Baierschmitt keinen Zweifel aufkommen, nähmen die durchsuchenden Polizisten alle Handys, Tablets, Rechner mit, die sie im Haus fänden. „Es kommt vor, dass wir so ganze Haushalte entdigitalisieren.“ Zumindest so lange, bis die Geräte für weitere Ermittlungen bei der Polizei kopiert, also gespiegelt, wurden und festgestellt wurde, dass sich keine belastenden Daten auf den Geräten befinden.

Das, was bei Justin als Wette und Mutprobe begann, kann auch schnell weitaus gefährlicher werden. Oft werden Fotos und Videos von einem Medium ans nächste, von einer Plattform auf die nächste weitergeschickt. „Bildlich gesprochen: Jeder, der ein Foto, eine entsprechende Datei auf seinem Endgerät hat oder aus seiner Whatsapp-Gruppe in eine andere weiterleitet, begeht eine Straftat: Er verbreitet kinderpornografisches Material weiter. Gegen den müssen wir ermitteln“, sagt Krombacher.

Zumal so aus kindlicher Naivität geschossene Fotos auch in die Hände Pädophiler gelangen können. „Wir stellen verstärkt fest, dass sich Täter in Online-Spielen, über Internetkonsolen, in sozialen Medien selbst als Kinder ausgeben, um entweder in Chats an Bilder zu kommen oder aber die Kinder ‚unter Freunden‘ auffordern, kinderpornografische Aufnahmen von sich selbst zu machen und dann zu verschicken“, warnt Baierschmitt.

Wenn der Liebesbeweis zum Mobbingwerkzeug wird

Ein Problem, für das sowohl Schüler wie auch Eltern zu wenig sensibilisiert und informiert werden. „Als Mutter wünsche ich mir mehr Aufklärung gerade in den Schulen“, sagt Kriminologin Etzel-Fuchs. Gerade Heranwachsende sollten „als sensible Zielgruppe präventiv von Pädagogen angesprochen werden“. Solche Informationsangebote könnten umfassend ergänzt werden durch Sozialarbeiter und Polizisten. „Wir müssen hier stärker intervenieren, damit es gar nicht erst zu Straftaten kommt.“

Baierschmitt verweist auf einen weiteren Aspekt: Kein 12-Jähriger, keine 15-Jährige wisse, wo das im guten Glauben einer Freundin oder einem Freund zugesandte Liebesfoto oder -video letztendlich lande. „Beziehungen können gerade in diesem Alter zerbrechen“, sagt der Hauptkommissar. Was dann ein enttäuschter Partner alles mit den ihm geschenkten Dateien machen könne, das will er sich erst gar nicht ausmalen.