Der Kinderbonus 2022 wird als Einmalzahlung an kindergeldberechtigte Familien ausgezahlt. Er muss nicht beantragt werden, die Auszahlung erfolgt automatisch. Foto: dpa/Felix Kästle

Die Bundesregierung hat im Rahmen ihres milliardenschweren Entlastungspaketes auch einen Kinderbonus beschlossen. Der 100-Euro-Einmalbetrag wird – abhängig von der Kindergeldnummer – ab Anfang Juli ausgezahlt und automatisch auf das Konto überwiesen.

Ein coronabedingter Kinderbonus wie in den Jahren 2020 und 2021 fällt in diesem Jahr aus. Die diesjährige Einmalzahlung für Familien mit Kindern beträgt 2022 insgesamt 100 Euro für jedes Kind.

Der Bonus soll soziale Härten für Familien abfedern. Ausgezahlt wird er – ähnlich wie der Corona-Familienbonus – über die Familienkassen der Agenturen für Arbeit.

Auszahltermine für das Kindergeld im Juli

Das Kindergeld wird im Juli – wie in jedem Monat – an zehn unterschiedlichen Terminen von den Familienkassen ausgezahlt. Diese sind über den ganzen Monat zwischen dem 5. und 19. Juli verteilt.

Die Überweisung erfolgt abhängig von der Endziffer der Kindergeldnummer ( 0 bis 9). Das Geld ist dann in der Regel ein bis drei Tage später auf dem Konto, der Kinderbonus dann einige Tage später.

Hier finden Sie die Kindergeld Auszahlungstermine 2022.

Sofortzuschlag für Kinder

Gezielt an Kinder in einkommensschwachen Familien richtet sich der Sofortzuschlag in Höhe von monatlich 20 Euro. Ihn sollen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erhalten, die Anspruch auf Grundsicherung, auf Zahlungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder auf ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz haben - oder für die Kinderzuschlag bezogen wird.

Automatische Überweisung des Kinderbonus

Die Einmalzahlung von 100 Euro wird von der zuständigen Familienkasse automatisch mit dem Kindergeld zu den offiziellen Auszahlterminen im Juli auf das angegebene Konto des Empfängers von Kindergeld überwiesen.

Einige Familien wurde der Kindergeldbonus bereits Ende Juni mit dem Kindergeld ausgezahlt.

Der Kinderbonus wird nicht auf die Sozialleistungen angerechnet. Eltern müssen den Kinderbonus auch nicht beantragen.

Teil des Entlastungspakts

Dass der Kinderbonus kommt, wurde von der Bundesregierung bereits am 25. März 2022 beschlossen. Er ist Teil des milliardenschweren Entlastungspakets für Deutschlands Bürger aufgrund der explodierenden Energie- und Lebenshaltungspreise.

Am 20. Mai hatte auch der Bundesrat den Weg für die Steuererleichterungen frei gemacht. Laut Kabinettsbeschluss der Ampel-Regierung können Familien spätestens im Juli 2022 mit dem Geld rechnen.

Das Paket enthält Entlastungen auf der Stromrechnung genauso wie Steuererleichterungen und Einmalzahlungen für besonders Bedürftige sowie den einmaligen Kinderbonus, der zusätzlich zum normalen Kindergeld ausgezahlt wird.

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