Gibt es keine Verlängerung der Lohnfortzahlung, wären die Zahlungen für manche Eltern damit Mitte Mai erschöpft (Symbolbild). Foto: dpa/Jan Woitas

Eltern, die in der Corona-Krise wegen geschlossener Kitas oder Schulen nicht arbeiten können, bekommen eine Lohnfortzahlung vom Staat. Das soll sich schon bald ändern.

Berlin - Die Bundesregierung will die Lohnfortzahlung für Eltern, die in der Corona-Krise wegen geschlossener Kitas oder Schulen nicht arbeiten können, wohl doch nicht verlängern. „Angesichts der verstärkt öffnenden Schulen und Kindergärten wird es nach heutigem Stand keine Verlängerung der Regelung geben“, sagte eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (NOZ/Freitag). Eltern hatten seit dem 30. März für sechs Wochen Anspruch, vom Staat 67 Prozent des entgangenen Nettoeinkommens zu erhalten - bis zu einer Grenze von 2016 Euro im Monat.

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Für manche Eltern wären die Zahlungen damit Mitte Mai erschöpft. Allerdings hat nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums jedes Elternteil einen eigenen Anspruch, „so dass insgesamt 12 Wochen häusliche Betreuung möglich sind“. Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) hatte im April in Aussicht gestellt, die Lohnausfallzahlungen zu verlängern. Auch Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte eine „Anschlussregelung“ angekündigt. Auch aus der CDU waren Rufe nach einer Verlängerung der Lohnfortzahlung für Eltern gekommen.

Linksfraktionschef Dietmar Bartsch appellierte an Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Arbeitsminister, die Sechs-Wochen-Frist „unbürokratisch zu verlängern, bis es einen Regelbetrieb an Grundschulen und Kitas gibt“. Auch DGB-Vorstand Anja Piel drängte in der „NOZ“ auf eine Nachbesserung. Viele Familien sind nach ihren Worten angesichts des Notbetriebs in den Kitas und des eingeschränkten Schulbetriebs „weiter von Existenzsorgen und Betreuungsengpässen gebeutelt“.