Kinderarbeit ist in Bangladesch an der Tagesordnung. Bei dem neuen Gesetz geht es auch um die Vermeidung von Ausbeutung und Kinderarbeit in weltweiten Lieferketten. Foto: dpa/Md Mehedi Hasan

Mit dem Lieferkettengesetz geht Berlin beim Schutz der Menschenrechte voran, nicht ohne Risiko, meint Christopher Ziedler.

Berlin - Menschenrechte sind nicht verhandelbar. Selbstverständlich sollten Güter, die von Kindern, Arbeitssklaven oder anderen Ausgebeuteten produziert wurden, tabu sein. Die Praxis ist oft eine andere. Während viele Unternehmen auf anständige Arbeitsbedingungen bei Lieferanten achten, schauen manche nicht so genau hin, solange der Preis stimmt. Maximale Gesetzeshärte müsste eigentlich in solchen Fällen greifen – die Enttäuschung bei Menschenrechtsaktivisten über ein abgeschwächtes Lieferkettengesetz ist daher verständlich.