Der 34-Jährige wurde zu lebenslanger Haft verurteilt. Foto: dpa/Uli Deck

Ein 34-Jähriger hat im Dezember vergangenen Jahres die sechsjährige Spielplatzfreundin seines Sohnes getötet und sich danach an dem Leichnam bestialisch vergangen. Nun hat der Verurteilte Revision eingelegt.

Der wegen des Mordes an einer Sechsjährigen in Baden-Baden verurteilte 34-Jährige will den Richterspruch nicht hinnehmen. „Mein Mandant hat mich heute beauftragt, Revision einzulegen“, sagte sein Pflichtverteidiger am Freitag auf dpa-Anfrage. Das Landgericht Baden-Baden hatte den Mann am Dienstag zu einer lebenslangen Strafe verurteilt und außerdem eine besondere Schwere der Schuld festgestellt.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der gelernte Straßenbauer das Mädchen in der Nacht zum 19. Dezember vergangenen Jahres aus sexuellen Motiven mit einem Messer getötet und sich an der Leiche vergangen hat. Laut Gericht verstümmelte der Mann zudem den Leichnam auf schlimmste Weise. Die Sechsjährige hatte beim Sohn des Angeklagten übernachtet - er war ihr Spielplatzfreund. Das grausame Geschehen hatte überregional für Entsetzen gesorgt.