Der Wochenmarkt in Hofen. Stände von Vereinen sind nur am Platzrand erlaubt. Foto: Archiv

Der Bezirksbeirat will, dass auch Vereinen auf dem Kelterplatz Stände aufbauen können. Die Gewerbeordnung des Landes schränkt die Nutzung beim Markt jedoch ein.

Seit ein paar Wochen wird über eine Belebung der Wochenmärkte in Hofen und Neugereut diskutiert. Der Bezirksbeirat Mühlhausen hat dazu einem Antrag der CDU zugestimmt, dass der Wochenmarkt auf dem Kelterplatz in Hofen weiter belebt werden soll und auch der Wochenmarkt in Neugereut. Wunsch der Antragssteller war es, dass das Marktamt, sprich die Märkte Stuttgart, Möglichkeiten aufzeigt, wie Vereine, Gruppen und Institutionen am Markttag unkompliziert ebenfalls auf dem Platz Flächen nutzen können. So soll auch aufgezeigt werden, welche Flächen konkret dem Wochenmarkt vorbehalten sind und welche dem allgemeinen Gebrauch dienen. Bezirksvorsteher Ralf Bohlmann hat nun dem Bezirksbeirat die Möglichkeiten erklärt, die sich aus der Gewerbeordnung des Landes ergeben. Er hat darauf hingewiesen, dass es genaue gesetzliche Bestimmungen darüber gibt, welche Anbieter dort Stände aufbauen können. Dabei handelt es sich um Verkaufsstände für Lebensmittel, Getränke und Obst einschließlich Produkten aus dem Gartenbau. „Die Märkte Stuttgart halten sich an die Vorgaben der Landesregierung“, erklärte Bohlmann. Der Bezirksvorsteher hat mit den Märkten Stuttgart Rücksprache gehalten und es sei besprochen worden, dass am Rande des Geländes die anderen Aktivitäten möglich seien. Das gelte auch für Neugereut. Der Marktplatz selbst bleibt den Verkaufsständen vorbehalten.

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