Die Gehwege müssen von nassen Blättern freigekehrt sein. Foto: stock.adobe./Hauke-Christian Dittrich

Laubfegen ist eine Bürgerpflicht. Gehsteige und Zuwege zu den Gebäuden müssen von Blättern und Unrat befreit werden. Ansonsten kann es teuer werden.

Untertürkheim - Jetzt röhren sie wieder: Vielerorts fegen Hausmeister, Reinigungsdienste und StuttgarterInnen, die gerade Kehrwochendienst haben, mit Laubbläsern über die Straßen. Der Herbst hält Einkehr. In den Nächten wird es kälter, es gibt erste Bodenfröste und der Regen trägt seinen Anteil dazu bei: Die Bäume verlieren ihre Blätter. Nässe und der Laubteppich auf den Gehwegen bilden aber ein gefährliches Pflaster: Es besteht Rutschgefahr.