Halter von Freigängerkatzen sollen durch eine Verordnung künftig verpflichtet werden, ihre Tiere kastrieren und registrieren zu lassen. Foto: dpa/Hauke-Christian Dittrich

Mit einer Katzenschutzverordnung soll die Zahl verwilderter Tiere reguliert werden.

Untertürkheim - Schätzungen zufolge leben in Deutschland zwei Millionen verwilderte Katzen auf der Straße. Wie viele es in Stuttgart sind, können Tierschützer schwer beziffern. Vor allem in Gartenanlagen und in den Weinbergen der Randbezirke würden sich viele Streuner herumtreiben, sagt Bärbel Scheib-Wanner, die Vorsitzende der Katzenhilfe Stuttgart.

Der Verein kümmert sich ehrenamtlich um verwilderte Hauskatzen, lässt sie kastrieren und vermittelt sie dann, wenn möglich, in gute Hände. Eine Daueraufgabe: Schon seit mehr als 40 Jahren engagiert sich die Katzenhilfe für Vierbeiner in Not. Und stellt fest: Die Zahl verwahrloster Katzen wird nicht geringer – und ihr Leid durch Krankheiten, Mangelernährung und Verletzungen ist hoch. Deshalb fordert der Verein seit langem die Einführung einer kommunalen Katzenschutzverordnung. „Bislang leider erfolglos“, räumt Scheib-Wanner ein. „Dass andere Städte schon entsprechende Verordnungen eingeführt haben und ermutigende Erfahrungen machen, wird in Stuttgart bisher nicht gesehen.“

Antrag der FrAktion

Doch es kommt Bewegung in die Sache: Die aus Lin ke, SÖS, Piraten und Tierschutzpartei bestehende FrAktion im Gemeinderat hat jetzt beantragt, dass die Verwaltung einen Textvorschlag für eine entsprechende Verordnung erarbeiten und diese zeitnah dem Gemeinderat zum Beschluss vorlegen soll. Die acht Stadträte verweisen darauf, dass es heute „insgesamt mindestens 788 Städte und Gemeinden mit sogenannten Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungsverordnungen für Katzen“ gebe, an denen man sich orientieren könne. Stuttgart müsste also kein Neuland betreten – wenngleich das Thema in Baden-Württemberg noch „in den Kinderschuhen steckt“: Nach Angaben des Landestierschutzvereins traten am 1. Januar 2020 in den zwei Gemeinden Berglen und Schramberg die ersten Katzenschutzverordnungen im Land in Kraft, im Lauf des vergangenen Jahres wurden sie in vier weiteren Gemeinden verabschiedet – in Mönsheim, Heimsheim, Weissach und Ehrenkirchen im Breisgau.

Unkontrollierte Vermehrung

Ziel der Stuttgarter Verordnung soll laut FrAktion sein, dass möglichst viele Katzen kastriert oder sterilisiert werden, um die ständig wachsende Population in Stuttgart in ihrem Wachstum zu bremsen. „Dabei ist jede einzelne Kastration entscheidend“, rechnen die Stadträte in ihrem Antrag vor: Unter der Annahme, dass ein Katzenpaar zweimal im Jahr Nachwuchs bekommt und jeweils drei Katzen pro Wurf überleben, kämen dadurch in zehn Jahren über 80 Millionen Katzen auf die Welt.

Verhindern ließe sich das ihrer Ansicht nach durch eine Katzenschutzverordnung, die den Haltern vorschreibt, ihre Freigängerkatzen kastrieren, kennzeichnen und registrieren zu lassen. Diese Pflicht würde die Tierheime und die Katzenhilfe finanziell erheblich entlasten: Die durchschnittlichen Kosten einer Kastration betragen 100 Euro, weitere 30 Euro kostet das Einsetzen eines Transponders zur Registrierung. Die Kennzeichnung, alternativ durch eine Tätowierung, sei auch deshalb sinnvoll, da man dann Tiere, die auf der Straße aufgegriffen werden, schnell dem Besitzer zurückgeben werden könnten, so die FrAktion.

Rechtssicherheit

Würden Katzenhalter in die Pflicht genommen, ihre Katzen kastrieren zu lassen, könnten die Tierschützer aufatmen: „Wir müssten nicht mehr endlose Diskussionen mit Katzenbesitzern führen, denen egal ist, ob ihre Katze Nachwuchs in die Welt setzt und was aus diesem wird“, argumentiert die Katzenhilfe. „Und wir hätten wesentlich mehr Handlungsspielraum und Rechtssicherheit. Denn nach aktueller Gesetzeslage stehen wir bei unseren Kastrationsaktionen praktisch ständig mit einem Bein im Knast: Erwischen wir ungewollt die unkastrierte Katze eines Katzenhalters und können sie mangels Kennzeichnung nicht zuordnen, werden wir für die Kastration des Tieres im schlimmsten Fall noch haftbar gemacht: wegen Sachbeschädigung.“

Natürlich, räumt Scheib-Wanner ein, werde die Katzenschutzverordnung das Streunerelend nicht von heute auf morgen beseitigen. Doch sie betont: „Wir sind es den vielen herrenlosen Katzen, die unter schlimmen Bedingungen leben, einfach schuldig, weiter auf eine Katzenschutzverordnung zu pochen.“