Katze im Lockdown: . Wegen Verstößen dagegen hat die Behörde in einem Fall ein Zwangsgeld von 500 Euro verhängt. Foto: dpa/Marijan Murat

Es hat bundesweit Schlagzeilen gemacht: Der Katzen-Lockdown in Walldorf. Wegen Verstößen dagegen hat die Behörde in einem Fall ein Zwangsgeld von 500 Euro verhängt.

Die ersten Katzen sind in der Stadt Walldorf von der bundesweit einzigartigen Ausgangssperre zum Schutz seltener Vögel befreit worden. Der Rhein-Neckar-Kreis genehmigte nach eigenen Angaben zwei Anträge und prüft einen dritten.

Trotz der Befreiung müssen Katzenhalter laut Allgemeinverfügung Auflagen einhalten: Jeder Freigang muss demnach mit Hilfe eines GPS-Trackers überwacht werden. Die Daten müssen wöchentlich an die Untere Naturschutzbehörde übermittelt werden.

Bei Verstoß 500 Euro Strafe

Sobald sich eine Katze im „Gefahrenbereich“ aufhält, muss die Behörde umgehend informiert werden. „Die Befreiung gilt für das Jahr 2022 und kann jederzeit widerrufen werden“, teilte ein Sprecher des Landkreises mit. Den Angaben zufolge wurden gegen die Allgemeinverfügung 43 Widersprüche eingelegt, die die Verwaltung derzeit prüft.

Das Landratsamt hat angeordnet, dass Katzen bis 2025 von April bis August nicht durch das Brutgebiet der seltenen Haubenlerchen im Süden von Walldorf streifen dürfen - es sei denn, sie werden an die kurze Leine genommen oder bewegen sich nachweisbar nicht in Bereichen, wo sie zur Gefahr für die vom Aussterben bedrohten Vögel werden können. Wegen Verstößen dagegen hat die Behörde in einem Fall ein Zwangsgeld von 500 Euro verhängt.