Die Staatsanwältin habe Ende August in Berlin an einer Demonstration gegen Corona-Schutzmaßnahmen teilgenommen. (Archivbild) Foto: dpa/Achille Abboud

Nachdem auf eine Staatsanwältin aufmerksam wurde, die an Protesten gegen Corona-Politik teilgenommen haben soll, prüft nun die Berliner Staatsanwaltschaft den Fall.

Berlin - Die Berliner Staatsanwaltschaft prüft im Zusammenhang mit Protesten gegen die Corona-Politik, ob eine Staatsanwältin gegen ihre Beamtenpflicht verstoßen hat. Die Frau habe beispielsweise Ende August in Berlin an einer Demonstration gegen Corona-Schutzmaßnahmen teilgenommen, an der auch sogenannte Reichsbürger und Rechtsextremisten beteiligt gewesen seien, berichtete der „Tagesspiegel“ (Freitag).

„Im vorliegenden Fall prüfen wir umfassend eine dienstrechtliche Komponente und ob Rechtsverstöße vorliegen“, teilte der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Berlin, Martin Steltner, am Freitag mit. „Ansonsten äußern wir uns nicht zu Personalangelegenheiten.“ Grundsätzlich habe jeder Staatsbürger das Recht, an Demonstrationen teilzunehmen und seine Meinung zu äußern. „Solange die Demonstrationen nicht verboten sind und solange er sich rechtstreu verhält, selbst bei abstrusen Veranstaltungen.“ Es gebe aber gewisse Einschränkungen bei Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes, etwa das Mäßigungsgebot für Beamte.

Der Sprecher der Senatsverwaltung für Justiz, Sebastian Brux, sagte am Freitag: „Wir verteidigen es grundsätzlich, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justiz sich politisch engagieren können. Gleichwohl sollte man sich gut überlegen, an derartigen Versammlungen mit Rechtsextremen, Reichsbürgern und Antisemiten teilzunehmen, weil so ein öffentlicher Eindruck entstehen kann, der dem Ansehen der Justiz schadet.“ Für Staatsdiener gelte hier ein Abstandsgebot.