Justizminister Guido Wolf vor einem Jahr bei einer Präsentation zur Einführung der elektronischen Akte. Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Justizminister Guido Wolf will Online-Verhandlungen vor Gerichten ermöglichen – nicht nur zur Bewältigung der Pandemiefolgen. Wie kann ein Prozess nur per Video in der Praxis funktionieren?

Stuttgart - Die Justiz will sich aus der Umklammerung des Coronavirus lösen und vom 27. April an schrittweise wieder in den normalen Geschäftsbetrieb kommen. Vorne dabei sind die Arbeitsgerichte. Zwar sind auch bei ihnen seit Mitte März fast alle Verhandlungstermine ausgefallen. Doch konnten die Richter einen Großteil der Fälle vom heimischen Rechner aus bearbeiten. Dank der vor einem Jahr flächendeckend eingeführten elektronischen Akte sei es gelungen, den Betrieb „nahezu rückstandsfrei“ aufrechtzuerhalten, lobt der Präsident des Landesarbeitsgerichts (LAG), Eberhard Natter.