So genannte Querdenker dürfen in Mannheim und Bremen nicht demonstrieren. (Archivfoto einer Demonstration in Stuttgart) Foto: Lichtgut/Julian Rettig

Das Bundesverfassungsgericht und der Mannheimer Verwaltungsgerichtshof haben Demonstrationen der so genannten Querdenker verboten. Eine richtige Entscheidung, kommentiert Christian Gottschalk.

Karlsruhe/Mannheim - In der Vergangenheit haben Gerichte immer wieder mal die Politik in die Schranken gewiesen, wenn diese bei den Corona-Maßnahmen über das Ziel hinaus geschossen ist. Das Beherbergungsverbot ist nur ein konkretes Beispiel dafür. Gerichte haben auch immer wieder Demonstranten zu ihrem Grundrecht verholfen, wenn deren Kundgebungen von den Behörden untersagt worden sind. Nicht einmal diejenigen, die an die Weltverschwörung glauben, können den Gerichten also ernsthaft vorwerfen, ein Teil davon zu sein. Mit dem Bundesverfassungsgericht und dem Mannheimer Verwaltungsgerichtshof haben am Samstag nahezu zeitgleich zwei Gerichte gegen das Recht auf Demonstrationen entschieden. Das ist ebenso beachtlich wie richtig.