Verstöße gegen das Tierschutzgesetz haben für landwirtschaftliche Betrieben selten juristische Konsequenzen. Jens Bülte, Professor für Wirtschaftsstrafrecht an der Universität Mannheim, über verzweifelte Amtsveterinäre, nachsichtige Staatsanwälte und mangelhafte Gerichtsurteile.
Mannheim - Im Grundgesetz, Artikel 20a, ist Tierschutz als Staatsziel verankert. Doch werde gegen das Tierschutzgesetz mit seinen 22 Paragrafen in der Agrarwirtschaft häufig verstoßen, sagt der Mannheimer Rechtsgelehrte Jens Bülte – und das meist ohne Konsequenzen für die Täter.
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