Julian Assange befindet sich derzeit in Großbritannien. (Archivbild) Foto: dpa/Facundo Arrizabalaga

Es ist eine historische Entscheidung: Ein britisches Gericht verweigert den USA die Auslieferung von Julian Assange. Politiker, Aktivisten und Journalistenverbände zeigen sich hoch erfreut. Doch die Urteilsbegründung liest sich nicht wie ein Freifahrtschein.

London - Wikileaks-Gründer Julian Assange wird nicht an die USA ausgeliefert. Ein Gericht in London lehnte den US-Antrag am Montag ab. Richterin Vanessa Baraitser begründete ihre Entscheidung mit dem psychischen Gesundheitszustand Assanges und den Haftbedingungen, die ihn in den USA erwarten würden. Es sei damit zu rechnen, dass er sich in Isolationshaft das Leben nehmen werde. Erwartet wurde, dass die USA Berufung gegen das Urteil einlegen.

Vor dem Gericht feierten Anhänger des 49-Jährigen die Entscheidung mit Jubel und Freudensprüngen, wie eine Reporterin der Deutschen Presse-Agentur beobachtete. Assanges Verlobte Stella Moris, mit der er zwei kleine Kinder hat, brach nach dem Urteil im Gerichtsgebäude in Tränen aus. Seine Anwälte wollten die Freilassung auf Kaution fordern.

Edward Snowden lobte das Urteil

Die US-Justiz wirft dem gebürtigen Australier Assange vor, gemeinsam mit der Whistleblowerin Chelsea Manning - damals Bradley Manning - geheimes Material von US-Militäreinsätzen im Irak und in Afghanistan gestohlen und veröffentlicht zu haben. Es geht um Hunderttausende Dokumente. Der 49-Jährige habe damit das Leben von US-Informanten in Gefahr gebracht, so der Vorwurf. Seine Unterstützer sehen in ihm hingegen einen investigativen Journalisten, der Kriegsverbrechen ans Licht gebracht hat. Assange hätten in den USA im Fall einer Verurteilung bis zu 175 Jahre Haft gedroht.

Der Whistleblower Edward Snowden lobte das Urteil. Bei Twitter schrieb er: „Vielen Dank an alle, die sich gegen eine der gefährlichsten Bedrohungen der Pressefreiheit seit Jahrzehnten eingesetzt haben.“

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) reagierte „mit Freude und Erleichterung“. Der Richterspruch sei ein wichtiger Erfolg „für alle Journalistinnen und Journalisten, die mit brisantem Material arbeiten, an dessen Veröffentlichung Mächtige kein Interesse haben“, sagte der DJV-Bundesvorsitzende Frank Überall. Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) betonte, dass eine Entscheidung für eine Auslieferung einer „Bankrotterklärung des Rechtsstaats“ gleichgekommen wäre.

Gysi: wichtiger Schritt zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit

Auch der außenpolitische Sprecher der Linke-Bundestagsfraktion, Gregor Gysi, betonte, die Ablehnung der Auslieferung „ist ein wichtiger Schritt zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit, im Interesse der Pressefreiheit und zu demokratischer Stabilität“. Assange müsse so schnell wie möglich entlassen werden.

Allerdings machte die Richterin deutlich, dass der Fall nicht politisch motiviert sei. Assanges Verhalten sei über das normale Verhalten eines investigativen Journalisten hinausgegangen. Er sei sich der Gefahr für Informanten bewusst gewesen, als er deren Namen in den veröffentlichten Dokumenten nicht schwärzte. „Das Recht auf freie Meinungsäußerung bietet Menschen wie Herrn Assange keinen uneingeschränkten Ermessensspielraum, um über das Schicksal anderer zu entscheiden“, sagte die Richterin.

Es gebe zudem keine Beweise, dass die Regierung von US-Präsident Donald Trump Druck auf Staatsanwälte ausgeübt habe, betonte sie. „Es gibt wenig oder keine Anhaltspunkte dafür, dass Präsident Trump Herrn Assange oder Wikileaks feindlich gegenübersteht.“

Gegen Entscheidung kann Berufung eingelegt werden

Der Rechtsstreit dürfte vorerst in Großbritannien weitergehen, denn gegen die Entscheidung kann Berufung eingelegt werden. Nach einer weiteren Instanz könnte das Verfahren vor den britischen Supreme Court gehen und schließlich den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg beschäftigen. Menschenrechtler, Politiker und Organisationen wie Reporter ohne Grenzen hatten zuvor gewarnt, Assange würde in den USA kein faires Verfahren bekommen.

Der Wikileaks-Gründer saß bereits seit rund eineinhalb Jahren im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh im Südosten der britischen Hauptstadt. Angesichts der Corona-Pandemie durfte er nur sehr eingeschränkt Besuch empfangen, auch Telefonate nach draußen waren nicht unbegrenzt möglich. Wegen eines Corona-Ausbruches im Gefängnis wurde zeitweise ein ganzer Block unter Quarantäne gestellt. Familienmitglieder sorgten sich seit langer Zeit um Assanges psychischen und gesundheitlichen Zustand.