Körperliche Gewaltattacken kommen bei Jugendlichen besonders häufig vor. Foto: dpa/Karl-Josef Hildenbrand

Körperverletzung steht auf der Liste der Straftaten von Jugendlichen, bei denen ein Täter-Opfer-Ausgleich angestrebt wird, an erster Stelle. Doch es gibt noch zwölf weitere Delikte, bei denen die Schlichtungsstelle des Stuttgarter Jugendamts im Jahr 2018 auf eine Einigung hingearbeitet hat.

Stuttgart - Seit 30 Jahren vermittelt das Stuttgarter Jugendamt bei Strafverfahren zwischen Tätern und Opfern – in knapp 70 Prozent der Fälle erfolgreich. Das zeigt auch die Bilanz von 2018.

140 Schlichtungsverfahren hat das Jugendamt im vergangenen Jahr begonnen

Im Jahr 2018 hat die Schlichtungsstelle Täter-Opfer-Ausgleich des Stuttgarter Jugendamts 140 Verfahren mit 342 Beteiligten (Beschuldigten und Geschädigten) begonnen. Abgeschlossen wurden 133 Verfahren mit 195 Tätern. 77 Prozent der Täter bemühten sich dabei um Wiedergutmachung, bei 67 Prozent erfolgte eine Einigung mit den Opfern. Bei 58 Prozent der Täter wurde das Strafverfahren aufgrund des Täter-Opfer-Ausgleichs eingestellt. Bei 28 Prozent fand der Täter-Opfer-Ausgleich begleitend zur Hauptverhandlung statt.

Körperverletzung steht auf Platz eins der Delikte

Mit 50 gefährlichen und 50 einfachen oder fahrlässigen Körperverletzungen steht diese Straftat im Jahr 2018 bei der Schlichtungsstelle auf Platz eins. Auf Platz zwei folgt mit 26 Fällen die Beleidigung, danach kommen Sachbeschädigung (23 Fälle), Nötigung (10), räuberische Erpressung (9), Straftaten mit sexuellem Hintergrund (8), Bedrohung (6), Unterschlagung/Betrug (5), schwerer Raub (5), Raub (4), Diebstahl (3), Straftaten gegen das Leben (2), Erpressung (1).

Hilfe für Betroffene

Betroffene können sich im Internet informieren oder sich telefonisch beraten lassen unter den Nummern 07 11/2 16-5 53 82 oder -5 53 79.