John Heer scheitert vor dem Oberlandesgericht, will im Streit mit der Bezirksvorsteherin von Mitte, Veronika Kienzle, aber nicht klein beigeben.
Wer mit einer einstweiligen Verfügung Aussagen von Dritten zu verhindern versucht und nach einem enttäuschenden Urteil in Berufung geht, sollte auf rasche Verhandlung aus sein. Allzu kurzfristig auftretende Magen-Darm-Probleme eines Rechtsbeistands oder die Behauptung, wegen Urlaubs nicht über einen Ersatztermin informiert worden zu sein, sind nach Darstellung des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart ebenso wenig geeignet, die Dringlichkeit der Berufung zu untermauern, wie das Ausreizen und Verlängern von Fristen.
Weiterlesen mit
Unsere Abo-Empfehlungen
Von hier, für die Region,
über die Welt.
-26 %
Bereits Abonnent? Anmelden