Auf dem Weg nach Ulm hat die Bahn lange Tunnel (hier das Westportal des Albvorlandtunnels) gebaut. Projektgegner haben Zweifel an der Sicherheit. Foto: DB Projekt Stuttgart-Ulm/Arnim Kilgus

Ihr Antrag auf Haft für den Projektchef von Stuttgart 21 hat das Verwaltungsgericht abgelehnt. Nun sind die Gegner auf ein Zwangsgeld aus.

Stuttgart - Die Gegner des Bahnprojekts Stuttgart 21 pochen weiter auf die Einsichtnahme in eine Simulation, die die Rettung von Reisenden aus einem im S-21-Tunnelsystem gestrandeten Zug beschreibt. Vergangene Woche wollten sie ihre Forderung vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart (VG) mit einem Antrag auf Zwangshaft durchsetzen. Er wendete sich gegen Olaf Drescher, den Vorsitzenden der Geschäftsführung der DB Bahnprojekt Stuttgart-Ulm GmbH (PSU), die sowohl für den Streckenbau von Wendlingen nach Ulm als auch für das Projekt Stuttgart 21 verantwortlich ist.

Mit ihrem Haftantrag sind die Projektgegner gescheitert, das VG hat ihn abgelehnt. Aus dem VG-Beschluss, der unserer Zeitung vorliegt, schöpfen die Gegner aber die Hoffnung, ihr Anliegen vor der nächsten Instanz durchsetzen zu können. Die Streitparteien hatten im Dezember 2019 vor dem Verwaltungsgerichtshof eine Vergleich geschlossen. Darin sei die PSU die Verpflichtung eingegangen, den Gegnern Einsicht in die Simulation der Gruner AG zum Thema „Evakuierungsberechnungen Personenzug im Tunnelsystem“ zu gewähren. Dieser Vergleich sei „auch vollstreckungsfähig“, schreibt das Verwaltungsgericht.

Gericht verweist auf Zwangsgeld

Die von den Gegnern ausdrücklich beantragte Festsetzung einer Zwangshaft komme „nicht in Betracht“, allerdings könne „das Gericht auf Antrag unter Fristsetzung ein Zwangsgeld bis 10 000 Euro androhen und auch vollstrecken“, heißt es im Beschluss. Zwangshaft, so die 14. Kammer weiter, „stellt sich als ultima ratio dar, vor dessen Anwendbarkeit andere Vollstreckungsmöglichkeiten ausgeschöpft sein müssen“. Ein Zwangsgeld hatten die S-21-Gegner allerdings als nicht zielführend erachtet.

Doch nun wollen sie die Hinweise aus dem Beschluss aufgreifen. Die Entscheidung des Gerichts sei „inhaltlich viel erfreulicher als vermutet“, sagt Dieter Reicherter. Der Pensionär war Vorsitzender Richter am Landgericht und folgte am Montag im dreiköpfigen Sprecherteam des Aktionsbündnisses gegen S 21 den langjährigen Sprecher Eisenhart von Loeper (80) nach.

„Es gibt bei uns keinen Grund zur Aufregung oder Frustration“, so Reicherter, man wolle weiter auf Probleme des Brandschutzes aufmerksam machen. In der Entscheidung des VG sieht Reicherter „eine schallende Ohrfeige für die PSU“. Man werde in der nächsten Instanz, dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim, Beschwerde einlegen.