In den ersten Lebenswochen können Rehkitze noch nicht wegrennen. Foto: imago/Sepp Spiegl

Im Südwesten waren in diesem Jahr 45 Teams unterwegs, um Kitze vor dem Mähtod zu bewahren. Doch es gibt weiter Probleme.

Stuttgart - Die Retter müssen sich sehr früh aus dem Bett quälen und bekommen in der Regel nichts für ihr Engagement – umso mehr muss man ihnen Respekt zollen für die Arbeit: Mehr als 2000 Rehkitze sind dieses Jahr in den Monaten April, Mai und Juni landesweit davor bewahrt worden, von Mähmaschinen verstümmelt oder getötet zu werden. Das teilte jetzt Christina Jehle vom Landesjagdverband in der Mitgliederzeitschrift „Jagd in Baden-Württemberg“ mit. Jehle spricht von einem „großartigen Erfolg“.

Mittlerweile sind dem Landesjagdverband 45 Rettungsteams im Südwesten bekannt. Es handelt sich dabei um Jäger, Landwirte und Naturschützer. Manche sind als Vereine organisiert, die Teams sind im ganzen Land verteilt; Lücken gibt es allerdings noch etwa in Hohenlohe, zwischen Alb und Bodensee oder im Kraichgau.

Die Wärmebildkamera erkennt die Kitze nur am frühen Morgen

Auch wenn es unterschiedliche Methoden gibt, die Rehkitze in den Wiesen aufzuspüren, so hat sich doch der Drohnenflug mit Wärmebildkamera durchgesetzt. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung fördert derzeit unter bestimmten Bedingungen den Kauf solcher Drohnen. Damit diese Kamera ein Kitz aber auch erkennen und von einem in der Sonne aufgewärmten Maulwurfshügel unterscheiden kann, muss die Suche am frühen Morgen erfolgen.

Die Teams sind dort im Einsatz, wo ein Landwirt an dem Tag die Wiesen mähen will. Die Absprache mit den Bauern und den Jagdpächtern ist deshalb von zentraler Bedeutung. Notwendig ist die Suche nur in den Monaten April, Mai und Juni, weil die Rehkitze in dieser Zeit geboren werden und nur in den ersten drei Lebenswochen noch nicht weglaufen können.

Genehmigung für Flugdrohnen sind oft schwer zu bekommen

Christina Jehle spricht aber auch von drei Problemen, die es noch zu lösen gebe. Erstens funktioniere die Kommunikation zwischen Landwirt, Jäger und Team noch nicht überall; es müsse noch mehr Aufklärung betrieben werden. Zweitens sei es oft schwierig, schnell und kostengünstig eine Fluggenehmigung für die Drohnen zu erhalten. Über gewissen Schutzgebieten ist das Fliegen ja im Grundsatz verboten. Und drittens erhielten die Retter, die meist ehrenamtlich arbeiteten, häufig nicht einmal einen Ersatz für ihre Fahrtkosten. Dass der Landwirt, dem die Wiesen gehören, oder der Jagdpächter diese Entschädigung übernehme, müsse doch selbstverständlich sein, fordert Jehle.