Ein Polizeihubschrauber vom Typ NH-145 beim Anflug auf den Stuttgarter Flughafen. Foto: picture alliance / dpa/Franziska Kraufmann

Der Amtschef des Verkehrsministeriums, Professor Uwe Lahl, zu erhöhten Gebühren für Starts und Landungen der Polizeihubschrauberstaffel, und dem Vorwurf, sein Minister Winfried Hermann (Grüne) habe das Parlament belogen

Stuttgart - Der Amtschef des Verkehrsministeriums, Uwe Lahl, widerspricht energisch, sein Minister Winfried Hermann (Grüne) habe das Parlament angelogen. Zumal Hermann zwar im Aufsichtsrat des Flughafens sitzt, Flughafenangelegenheiten im Ministerium deswegen von Lahl entschieden und verantwortet werden.

Herr Professor Lahl, bei Ihnen muss ich mich entschuldigen. In einem meiner Artikel habe ich Sie mit Ihrem Referatsleiter, Manfred Dahlheimer, verwechselt. Der hat an der Sitzung des Verkehrsausschusses teilgenommen, nicht Sie. Das tut mir aufrichtig leid.

Das wäre auch einer meiner Punkte gewesen. Ganz grundsätzlich will ich einmal klarstellen: Der Minister darf nicht in Genehmigungsverfahren einbezogen werden, die den Flughafen betreffen, weil er den Vorsitz im Aufsichtsrat der Flughafen Stuttgart GmbH (FSG) führt. Er ist da dem Unternehmen verpflichtet. Deshalb bin ich als Amtschef für alle Fragen zuständig, in denen wir als Luftfahrtbehörde mit dem Flughafen zu tun haben.

Der Minister sitzt im Aufsichtsrat der FSG, Sie führen das operative Geschäft im Ministerium. Politisch ist Winfried Hermann für das Ministerium verantwortlich. Das programmiert Zwiespalt.

Die politische Verantwortung für die Entgeltordnung hat Minister Hermann nicht gehabt. Ich habe die Verantwortung, und ich finde das auch richtig. Wir sind kein autoritärer Staat, wir haben Regeln, und der Minister ist nicht verantwortlich für alles und jedes. Auf der anderen Seite ist es sinnvoll, dass das Land zusammen mit der Stadt Stuttgart die Gesellschaftsanteile am Landesflughafen hält. Das ist ein Wert für sich. Aber das hat dann die Konsequenz, dass man die von mir geschilderte Trennung vornehmen muss. Jeder Kommunalpolitiker aus dem Stadtrat kennt diese Befangenheits-Konstellation. Als Grundstücksbesitzer kann man nicht über den Verkauf seines Grundstücks an die Stadt im Stadtrat abstimmen.

Lassen Sie uns über die Entgeltordnung sprechen. Die reduzierten Kosten für ökologisch fragwürdige Rundflüge, belastet aber die Polizeihubschrauberstaffel, die aufsteigt, um Menschenleben zu retten und Kriminalität zu bekämpfen. Was haben Sie gegen die Polizei?

Es keineswegs so, dass ich irgendwas gegen die Polizei habe. Gerade angesichts dieser Ausschreitungen. Das ist völlig absurd. Ich weiß natürlich, welche Bedeutung die Polizei hat und was der Minister und ich zu ihrer Unterstützung tun können …

… und trotzdem belasten Sie die Hubschrauberstaffel zusätzlich …

… die FSG hat der Hubschrauberstaffel am 27. April schriftlich mitgeteilt, dass sie rückwirkend zum 1. Juli 2019 auf die Erhebung der Lärmzuschläge für Nachtzeiten verzichtet …

… eine Absichtserklärung. Die Rechnung wurde zwei Monate später, am 18. Juni erstellt. Einen Tag nach der Sitzung des Verkehrsausschusses …

… die FSG verzichtet damit nach Angaben des Innenministeriums auf 180 000 Euro.

In Wirklichkeit sind es für die vergangenen elf Monaten auch nur etwa 91 000 Euro.

Ich kenne die Zahl 91 000 nicht, auch nicht die konkreten Rechnungen des Flughafens. Die Berechnung der Lärmzuschläge ist nach unterschiedlichen Uhrzeiten gestaffelt. Da ich nicht weiß, wie oft und wann die Polizei geflogen ist, kann ich zu konkreten Rechnungen auch nichts sagen. Fest steht, dass es eine signifikante Reduzierung der Kosten ist. Dass der Flughafen die Rechnung erst nach der Sitzung des Verkehrsausschusses verschickt hat, rechtfertigt nicht den Vorwurf, der Minister habe das Parlament belogen.

Er hat bei den Teilnehmern des Ausschusses den Eindruck erweckt, die Sache sei längst erledigt. In Wirklichkeit geschah das erst einen Tag später.

Es gab ja sogar schon einen Beschluss des Aufsichtsrats in diesem Sinne. Nein, von Lüge kann man hier nun wirklich nicht sprechen. Es gab die verbindliche Zusage vom 27. April. Nichts Anderes wurde im Ausschuss besprochen.

770 Meter Straße nutzt die Polizeihubschrauberstaffel, ein bewachtes Tor passiert sie, über dem Hubschrauberlandeplatz schwebt sie bei Start und Landung – das kostet 300 000 Euro.

Fakt ist, dass die Polizeihubschrauber vom Flughafen finanzierte Infrastruktur nutzen. Dafür ist das in der Entgeltordnung festgesetzte Entgelt zu zahlen. Die neuere Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes lässt Sondervereinbarungen mit Nutzern nicht mehr zu. Wir haben die von der FSG beantragte Entgeltordnung nach den im Gesetz festgelegten Kriterien geprüft und genehmigt.

Bei dieser Entscheidung wurden ihnen unvollständige Kundenlisten des Flughafens vorgelegt, die Polizei im Zuge des Genehmigungsverfahrens nicht gehört, frühere Verträge waren unbekannt …

...aber die Fehler sind doch nicht im Ministerium passiert. Die Beteiligung der Polizei wäre Sache der FSG gewesen. …

… für deren Aufsicht der Minister zuständig ist.

Der Aufsichtsrat darf gar nicht in solch eine Gesellschaft hineinregieren. Und er darf der Geschäftsführung die Arbeit nicht abnehmen. Er kann sich berichten lassen, und dieses oder jenes von der Geschäftsführung vortragen lassen …

… er kann die Geschäftsführung für Fehler rügen, arbeitsrechtliche Konsequenzen ziehen, auf Veränderung von Abläufen drängen.

Die Frage können Sie stellen, und sie ist berechtigt. Das tut sicherlich auch der Aufsichtsrat.

Nutzt der Minister für seine Aufgaben als Aufsichtsratsvorsitzender des Flughafens Ressourcen des Ministeriums?

Er telefoniert sicherlich immer mal wieder mit Experten aus dem Hause und diskutiert Fragen mit ihnen. Das, finde ich, ist in Ordnung. Aber Ausarbeitungen und so weiter lässt er für den Aufsichtsrat nicht im Haus anfertigen. Insofern nutzt er keine Ressourcen. Die Vorbereitung der Aufsichtsratssitzungen erfolgt durch das Finanzministerium.

Bleibt die Mehrbelastung des Polizeipräsidiums Einsatz in Höhe von 300 000 Euro jährlich. In Baden-Württemberg bin ich Migrant aus dem Rheinland. Da bezahlen wir das Bier selbst, das wir bestellen.

Ich bin Migrant aus Niedersachsen – und da halten wir es genauso. Insofern nehme ich gerne aus unserem Gespräch mit, zu prüfen, wer bei der zusätzlichen Belastung helfen kann. Das kann ja nicht sein, dass deswegen jetzt weniger Polizeieinsätze stattfinden. Über diesen Punkt werde ich mit meinen Kollegen im Finanzministerium und auch im Innenministerium sprechen.

Gibt es noch einen Punkt, den Sie ansprechen wollen?

Zwei Punkte sind mir zur Versachlichung der Diskussion noch wichtig: Erstens: Entgegen dem Eindruck, der vermittelt wird, ist es nicht so, dass Stuttgart im bundesweiten Vergleich bei den Entgelten für die Polizeihubschrauber einsame Spitze wäre. Wenn man den Verzicht auf die Lärmzuschläge berücksichtigt, ist München um 40 Prozent teurer und Egelsbach, wo die hessische Polizei fliegt, verlangt fast exakt so viel wie Stuttgart. Und anders, als Sie Herrn Gall zitieren, fliegt die Polizei in Niedersachsen keineswegs „gebührenfrei“. Zweitens: Der Flughafen hat in den letzten Jahren zum Glück gutes Geld verdient. Das kam aber fast ausschließlich aus dem sog. Non-Aviation-Bereich, also etwa aus den Geschäften oder Restaurants im Flughafenterminal. Der eigentliche Flugbetrieb, ist wegen des harten Wettbewerbs gerade so kostendeckend. Er sollte aber seine Kosten tragen und dazu muss jeder Nutzer seinen Beitrag leisten. Auch deshalb können wir die Polizei nicht von den Entgelten befreien.