Cathy Hummels, hier mit ihrem Anwalt Christian Oliver Moser im Februar 2019 vor dem Landgericht München, wehrt sich seit Jahren gegen den Vorwurf, rechtswidrig Schleichwerbung gemacht zu haben. Foto: dpa/Tobias Hase

Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Grundsatzurteil eine wichtige und vernünftige Entscheidung getroffen, meint Christian Rath.

Karlsruhe - Influencerinnen wie Cathy Hummels müssen Produkthinweise nur dann als Werbung kennzeichnen, wenn sie dafür bezahlt wurden. Eigenwerbung müssen sie gar nicht kennzeichnen, weil Instagram-Nutzer das Geschäftsmodell kennen. Mit diesem vernünftigen Urteil hat der Bundesgerichtshof endlich Rechtssicherheit in einem wachsenden Markt geschaffen.