Auch die Herstellungskosten für Medikamente steigen. Foto: dpa/Philipp von Ditfurth

Die Kosten für Schadensregulierung und Medikamente steigen. Beitragserhöhungen seien deshalb wahrscheinlich, erläutern Versicherungsmathematiker.

Die hohe Inflationsrate wird sich auch bei den Versicherungskosten bemerkbar machen. Die steigenden Baupreise würden sich auf die Wohngebäudeversicherung auswirken, bei Kfz-Versicherungen dürften die Beiträge wegen der hohen Reparaturkosten steigen, erklärte die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) am Montag. Steigende Herstellungskosten für Medikamente könnten zudem die Kosten für private Krankenversicherungen in die Höhe treiben, erläuterte der stellvertretende DAV-Vorsitzende Maximilian Happacher. Die DAV ist der Berufsverband der Versicherungsmathematiker.

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In der Lebensversicherung stelle sich ein anderes Problem: Wer seinen Lebensstandard im Alter sichern wolle, müsse bei hohen Inflationsraten mehr Geld zurücklegen, so Happacher. Zwar steigen auch die Zinsen, doch bislang reichen sie bei Weitem nicht, um den Kaufkraftverlust durch Inflation auszugleichen: „Der Realzins ist so negativ wie nie zuvor“, sagte Happacher.

Zahl der Todesfälle steigt

Folgen der Coronapandemie

Die Coronapandemie dagegen habe vorerst keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Lebensversicherung, erklärte der DAV-Vorstandsvorsitzende Herbert Schneidemann. Zwar habe es in Deutschland im vergangenen Jahr erstmals seit 1946 mehr als eine Million Todesfälle gegeben, und schon 2020 sei die Sterblichkeit unter anderem wegen der Pandemie gestiegen. Die Zahlen bewegten sich aber noch im Rahmen der in den Kalkulationen der Lebensversicherer bereits berücksichtigten Schwankungsbreiten.

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In der Berufsunfähigkeitsversicherung gebe es bislang keinen signifikanten Anstieg der Fallzahlen aufgrund der Pandemie. Zwar sei „der eine oder andere Fall insbesondere im psychischen Bereich erkennbar“, sagte Schneidemann. Vielfach sei aber schwer zu sagen, ob die Infektion mit dem Virus oder psychische Problemeinfolge langer Phasen von Kurzarbeit zur Berufsunfähigkeit geführt hätten. Häufig sei eine Überlagerung der Corona-Infektion mit bereits vorher bestehenden physischen oder psychischen Erkrankungen zu beobachten.

Infektion kein Grund für Verweigerung einer Versicherung

Eine vorausgegangene Corona-Erkrankung sei für sich genommen kein Grund, Kunden den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder einer privaten Krankenversicherung zu verweigern, betonte Schneidemann. „Sie muss aber wie alle Vorerkrankungen im Antragsprozess angegeben werden und kann gegebenenfalls zu Prämienaufschlägen oder Leistungsausschlüssen führen.“

Frage nach Impfstatus

Dass vor Abschluss einer Versicherung nach dem Impfstatus gefragt werde, sei nicht üblich, erklärte Schneidemann weiter. Obwohl die Impfung gegen das Coronavirus die Gefahr einer schweren Erkrankung verringert, hält er derartige Abfragen auch nicht für angezeigt. „Sonst müssten die Versicherungen beispielsweise auch nach Vorsorgeuntersuchungen und anderen Präventionsmaßnahmen fragen. Da jetzt ein einzelnes Kriterium herauszupicken, halte ich nicht für sinnvoll.“