Auch in Ludwigsburg gibt es viele halterlose Katzen. Foto: imago//Michael Schöne

Die Grünen stellen im Gemeinderat den Antrag auf eine Schutzverordnung für frei lebende Vierbeiner. Die soll dem Leid vieler Tiere vorbeugen.

Herrenlose und verwahrloste Katzen, die erkrankt sind und sich schnell vermehren – das ist ein Problem, das auch in Ludwigsburg auftritt. Auf Anfrage der Grünen teilte das Veterinäramt mit, dass vergangenes Jahr im Tierheim Ludwigsburg 70  frei lebende Katzen abgegeben wurden. 51 davon waren nicht kastriert, 18 erkrankt. Etwa an Viruserkrankungen, die zum Tod führen. Bei fast all diesen Katzen wurde zudem Parasitenbefall festgestellt. Die Folge für die Tiere seien unschön: Leiden, Schmerzen, Schäden.

Die Fraktion der Grünen möchte das Katzenleid nun lindern und das Tierheim entlasten. Das kommt kaum hinterher, die Vierbeiner zu vermitteln. Die Fraktion pocht daher auf eine Katzenschutzverordnung für die Stadt Ludwigsburg, kündigte jetzt einen Antrag an, der nach ihrer Vorstellung möglichst vor der Sommerpause im Gemeinderat diskutiert wird.

Eine klare Verschärfung der Regeln

Die Verordnung wäre eine Verschärfung der Regeln. Sie hat das Ziel, die Population der frei lebenden Katzen und damit das Krankheitsrisiko einzudämmen. Indem sie vorgibt, dass alle Katzen im Stadtgebiet, auch in den Stadtteilen, kastriert, gekennzeichnet und registriert sein müssen.

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Sind sie das nicht, ist das Ordnungsamt angewiesen, das Tier von einem Tierarzt kastrieren und registrieren zu lassen, und es am Fundort auszusetzen. Handelt es sich um eine unkastrierte Halterkatze, würde der Halter von der Stadt aufgefordert werden, das Tier kastrieren zu lassen. Kann der Halter in 48 Stunden nicht ermittelt werden, würde die Stadt die Kastration auf dessen Kosten vornehmen lassen. Das kostet bei einem Kater rund 70, bei einer Katze circa 130 Euro.

Ditzingen geht diesen Weg bereits

Der Schritt, diese Verordnung zu erlassen, muss begründet sein und hat die Voraussetzung, dass andere Maßnahmen nicht wirkten. Das bestätigte das Veterinäramt auf Anfrage der Grünen: „Trotz intensiver Arbeit des Tierschutzvereins Ludwigsburg durch Einfangen, Kastration und Behandlung einzelner Tiere konnte die Situation nicht zufriedenstellend gelöst werden.“

Ludwigsburg wäre nach Ditzingen die zweite Stadt im Kreis mit der Verordnung. „Sieht jemand eine Katze, die nicht gechippt ist, kann er sich ans Ordnungsamt wenden. Das prüft mit dem Tierschutzverein die Maßnahmen. Etwa, die Katze beim Tierarzt registrieren und kastrieren zu lassen“, erläutert Jens Schmukal, Sprecher der Stadt, die praktische Umsetzung. Erste Erfolge seien sichtbar. „Das Bewusstsein fürs Thema wird stärker. Aber es ist ein weiter Weg, bis die Regelung überall bekannt ist.“ Ditzingen beschloss vor knapp einem Jahr diesen Weg. Auch dort hatte das Veterinäramt die Voraussetzungen als gegeben betrachtet.

Landestierschutzverband unterstützt den Weg

Der Landestierschutzverband spricht sich für die Verordnung aus. „Unbedingt“, betont die wissenschaftliche Mitarbeiterin Martina Klausmann. Leider sei das „Katzenelend“ landesweit sehr verbreitet, obwohl sich Vereine und Initiativen jahrzehntelang um verwilderte Katzen kümmern, sie kastrieren lassen und über Futterstellen betreuen. „Es handelt sich um ehemalige Hauskatzen und deren Nachkommen, die vernachlässigt werden oder ausgesetzt und zurückgelassen ein Schattendasein führen.“ Sie seien häufig unterernährt und krank, was unbehandelt oft tödlich ende. „Verletzungen und Parasiten verstärken das Leid, und vor allem junge Tiere sterben früh.“ Die Registrierungspflicht erschwere das widerrechtliche Aussetzen oder Zurücklassen der Tiere.

Die erste Verordnung im Land wurde 2020 erlassen. Heute gibt es sie in 25 Kommunen. Erste Erfolge, etwa dass weniger Welpen oder kranken Katzen in Tierheimen ankommen, sind laut Klausmann erkennbar.

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