Betriebe und Einrichtungen aus dem medizinischen Bereich haben im Kreis Göppingen 900 Personen ohne Nachweis oder Attest gemeldet. Das Gesundheitsamt wird aktiv. Es drohen Bußgelder und ein Betretungsverbote.
Seit 15. März gilt die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht für alle Beschäftigten im medizinisch-pflegerischen Bereich. Die Meldepflicht der Betriebe und Einrichtungen ist inzwischen abgelaufen und das Gesundheitsamt hat nun einen Überblick über die Situation im Landkreis. Innerhalb von fünf Wochen müssen Mitarbeiter, die bislang keinen Impfnachweis vorgelegt haben, dies nun nachholen.
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