Hubert Aiwanger ist Vize-Ministerpräsident und Chef der Freien Wähler in Bayern. Foto: dpa/Armin Weigel

Jeder „anständige Mann und jede anständige Frau“ solle ein Messer tragen dürfen – diese Äußerung von Bayerns Vize-Ministerpräsident sorgt für Aufsehen. Was ist laut Waffengesetz ohnehin schon legal?

Stuttgart - Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) hat mit Äußerungen über das Tragen von Messern Irritationen ausgelöst – auch in der Koalition im Freistaat. „Ich bin überzeugt, Bayern und Deutschland wären sicherer, wenn jeder anständige Mann und jede anständige Frau ein Messer in der Tasche haben dürfte, und wir würden die Schwerkriminellen einsperren. Das wäre der richtige Weg“, hatte Aiwanger in einer Rede vor Jägern gesagt, wie aus einem Mitschnitt des Bayerischen Rundfunks hervorgeht. Dafür war er von der Opposition heftig kritisiert worden.

Um Aiwangers Aussage richtig einordnen zu können, ist der Hintergrund wichtig. Es ist nicht der Fall, dass das Mitführen von Messern in der Öffentlichkeit heute generell verboten wäre – nur setzt das Waffenrecht Grenzen, wie Messer beschaffen sein und wie lang sie sein dürfen. Laut Waffenrecht ist es verboten, Messer mit einer Klinge, die mit einer Hand festgestellt werden kann – sogenannte Einhandmesser – oder feststehende Messer mit mehr als zwölf Zentimeter Klingenlänge in der Öffentlichkeit mit sich zu führen.

Was steht im Waffengesetz?

Das Waffengesetz lässt aber eine entscheidende Ausnahme zu: Bei einem sogenannten berechtigten Interesse greift das Verbot nicht. Als solche Interessen werden zum Beispiel Berufsausübung oder Brauchtumspflege genannt.

In der Politik waren die Regeln zu Messern zuletzt im Frühjahr 2019 ein größeres Thema. Damals hatten Niedersachsen und Bremen einen Vorschlag für ein komplettes Messerverbot an vielen öffentliche Orten in den Bundesrat eingebracht. „Niemand braucht ein Messer im Umfeld von Schulen, im Bus oder am Bahnhof“, sagte Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) damals. Medienberichten zufolge wollten die Bundesländer vor allem zwei Dinge erzielen: zum einen ein Verbot in Einkaufszentren, Bahnhöfen, an Haltestellen und bei Großveranstaltungen, das auch auf weitere Orte ausgeweitet werden könnte, an denen sich viele Menschen aufhalten. Zum anderen sieht der Entwurf laut Bundesrat vor, das Mitführen von feststehenden Messern mit einer Klingenlänge über sechs Zentimetern generell zu verbieten. Zur Erinnerung: Bislang liegt die Grenze bei zwölf Zentimetern.

Aiwanger: „Absichtlich fehlinterpretiert“

Hubert Aiwanger erklärte auf Nachfrage dann auch, dass sich seine Äußerung in erster Linie gegen diese mögliche Änderung des Gesetzes gerichtet habe. Die Interpretation, er habe zur Selbstbewaffnung aufgerufen, sei „böswillig absichtlich fehlinterpretiert“. Es gehe schlichtweg darum, dass er gegen weitere Verschärfungen des ohnehin strengen deutschen Waffenrechts sei, „was vor allem legale Waffenbesitzer treffen würde, zum Beispiel Schützenvereine und Trachtengruppen“. Das diskutierte Messerverbot an öffentlichen Orten führe in die falsche Richtung und bringe gesetzestreue Bürger plötzlich in Schwierigkeiten.

Aiwanger machte seine umstrittene Äußerung bei den Internationalen Jagd- und Schützentagen auf einem Schloss nahe der bayerischen Stadt Neuburg an der Donau. Dazu muss man wissen: Bei vielen bayerischen Trachten ist ein Messer ein wichtiger Bestandteil – und zwar oft eines, das länger als sechs Zentimeter ist. Trachtenverbände haben sich deshalb gegen den Vorstoß von Niedersachsen und Bremen gewehrt.

Entscheidung steht noch aus

Bis es Klärung gibt, ob und wie das Gesetzt nun wirklich geändert wird, dauert es aber noch. Der Bundesrat hat noch nicht über den Vorschlag Niedersachsens und Bremens abgestimmt. Wann es dazu kommt, könne derzeit nicht abgeschätzt werden. Das sagte eine Sprecherin des Bundesrats unserer Zeitung.