Die Zeit im Hotel wird erst einmal anders werden. Foto: dpa/Swen Pförtner

Nach Wochen der Bewegungseinschränkungen wegen der Coronavirus-Pandemie kommt der Tourismus im Inland wieder in Schwung. Allerdings ist der Weg zur Normalität noch weit.

Stuttgart - Je näher der Sommer rückt, desto mehr Menschen dürften sich nach Urlaub sehnen. Wochenlang waren Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze geschlossen, um die Ausbreitung des Coronavirus zu bremsen. Ab Freitag gelten weitere Lockerungen. Was ist erlaubt, was nicht und welche Bereiche bleiben weiterhin geschlossen?

Welche Unterkünfte stehen ab dem 29. Mai wieder zur Verfügung?

Bereits am 18. Mai durften Campingplätze wieder für Dauercamper öffnen. Auch Ferienwohnungen wurden freigegeben. Gemeinschaftseinrichtungen blieben aber zunächst geschlossen. Ab Freitag dürfen auch Hotels und Pensionen wieder öffnen.

Welche allgemeinen Verhaltensregeln gelten für Personal und Gäste?

Wie schon vom Restaurantbesuch bekannt, müssen für alle Gäste Namen, Besuchszeit und Adresse festgehalten werden. Angestellte müssen in allen Räumen mit Gästekontakt eine Mund-Nasen-Bedeckung (Alltagsmaske) tragen. Für Gäste ab einem Alter von sechs Jahren gilt das im Bereich der Rezeptionen. Für Flure, Treppenhäuser und ähnliche Flächen sieht die Corona-Verordnung die Alltagsmaske als Sollbestimmung vor.

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Gäste müssen sich vor dem Betreten der Einrichtungen die Hände Waschen oder desinfizieren. Für eine ausreichende Hygiene der Angestellten muss der Arbeitgeber die Voraussetzungen schaffen.

Im privaten Raum dürfen sich zehn Personen treffen. Eine Ausnahme gilt bei engen Verwandten (Großeltern, Eltern, Kinder, Enkelkinder, Geschwister und deren Nachkommen) oder Personen, die in einem Haushalt leben und deren Ehegatten oder Partner.

Gibt es Einschränkungen im Hotel bei Frühstück und Restaurantbesuch?

Um die Abstandsregeln in Frühstücksräumen und Restaurants einhalten zu können, kann es sein, dass nicht alle Gäste zur gewohnten Zeit essen können. Eine Doppelbelegung von Restaurants ist möglich. Buffets sind nicht grundsätzlich verboten. Der Branchenverband Dehoga empfiehlt, diese als Ausgabebuffets zu gestalten. Das heißt, Mitarbeiter legen die Speisen auf die Teller der Gäste. Die Unternehmen sind per Verordnung zu besonderer Hygiene beim Umgang mit Geschirr, Oberflächen und Tischwäsche verpflichtet.

Was ist mit Schwimmbad und Sauna im Hotel?

Hier ist weiter Geduld gefragt. Die Corona-Verordnung untersagt den Betrieb solcher Einrichtungen in Baden-Württemberg bisher noch bis einschließlich 14. Juni. Nach Überzeugung der Dehoga ist das ein großes Problem. „Da fordern wir eine klare Perspektive, weil das wichtig ist für die Hotels“, sagt Pressesprecher Daniel Ohl. Kosmetische Anwendungen sind unter Auflagen erlaubt. Fitnessräume dürfen ab dem 2. Juni öffnen.

Haben Eigentümer und Besitzer von Ferienwohnungen alle Freiheiten?

Hier ergeben sich aus der Corona-Verordnung des Landes keine speziellen Einschränkungen, solange alle Gäste aus einem Haushalt kommen oder nahe Verwandte sind. In Gemeinschaftseinrichtungen kann die Alltagsmaskenpflicht greifen.