Wer sich mit dem Gedanken trägt, an der Tankstelle die Zeche zu prellen: das ist eine schlechte Idee. Foto: dpa/Sven Hoppe

Wer wegen der hohen Spritpreise mit dem Gedanken spielt, an der Tankstelle nicht zu bezahlen: Es ist eine schlechte Idee. Was juristisch droht bei Tankbetrug.

Die hohen Spritpreise treiben viele Autofahrer an den Rand der Verzweiflung. Manche sogar darüber hinaus. Als Tankbetrug versteht sich für gewöhnlich das Tanken, ohne zu bezahlen. Durchaus vielfältig sind allerdings die juristischen Schattierungen des Vorgangs. Die Rechtssprechung ist deshalb etwas komplizierter.

Betrug

Als Betrug wird gewertet, wenn der Täter bereits mit dem Vorsatz tankt, die Rechnung nicht ordnungsgemäß zu begleichen. In diesem Fall würde der Täter den Tankstellenbetreiber dahingehend täuschen, dass er den Betrag entrichten wolle.

Betrug wird als eine Straftat bewertet und kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren zur Folge haben.

Unterschlagung und Diebstahl

Sollte der Entschluss, nicht zu bezahlen erst nach dem Tankvorgang fallen, kann der Tatbestand juristisch als Unterschlagung oder Diebstahl gewertet werden. In diesem Fall beläuft sich das maximale Strafmaß (StGB Paragraf 246, Absatz 1) auf drei Jahre Freiheitsentzug oder eine Geldstrafe.

Vergessen, zu bezahlen?

Ein weiterer möglicher Fall: Ein Fahrer vergisst, die Rechnung zu begleichen. Auch hier muss der Autohalter natürlich mit Konsequenzen rechnen, auch weil ein Versehen, schwer zu belegen ist.

Bei Tankbetrug im Wert von weniger als 50 Euro muss der Geschädigte zusätzlich zur Strafanzeige einen Strafantrag stellen, um die Tat zum Beispiel als Unterschlagung einzustufen.

Unterschlagung und Diebstahl geringwertiger Sachen sind sogenannte Antragsdelikte. Bei Beträgen über 50 Euro fällt dieser Schritt weg.

Benzindiebstahl im eigentlichen Sinne, also beispielsweise Kraftstoff von einem anderen Fahrzeug abzuzapfen, wird als Diebstahl gewertet.