Laut der Betreiberfirma sähe so künftig der Blick vom Locherstein aus. Foto: Sowitec

200 Meter sollen die Rotoren in die Höhe ragen. Der Denkmalschutz ist laut dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim kein Hindernis für den Bau. Eine Hürde aber gibt es noch.

Lichtenstein - Allein der juristische Streit über die fünf Windräder in der Nähe des Schlosses Lichtenstein (Kreis Reutlingen) hat sich mehr als drei Jahre hingezogen, und schon davor war jahrelang über die Anlagen diskutiert worden –doch nun scheint der Kampf um einen der umstrittensten Windkraftstandorte im Land an sein Ende gekommen zu sein: Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hat bestätigt, dass der Denkmalschutz, unter dem das Schloss steht, kein Grund ist, die Genehmigung für den Bau der 200 Meter hohen Windräder zu versagen. Er hält demnach die Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Sigmaringen vom Februar 2019 für korrekt, nach der das Erscheinungsbild des Schlosses durch die geplanten fünf Windenergieanlagen „nur unerheblich beeinträchtigt“ werde, so die damalige Urteilsbegründung.