Das Kurzstreckenticket gilt weiterhin nur für drei Haltestellen. Foto: Elke Hauptmann - Elke Hauptmann

Zu teuer, zu kompliziert: Der Wunsch der Bezirksbeiräte Untertürkheim, Obertürkheim und Hedelfingen nach einem Kurzstreckenticket für fünf Bushaltestellen wird von der Stadtverwaltung abgelehnt.

UntertürkheimEin „Stadtteilticket“ für den öffentlichen Nahverkehr ist seit vielen Jahren ein Wunsch der Bezirksbeiräte Untertürkheim, Obertürkheim und Hedelfingen. Denn Rotenberger und Luginsländer, die in Untertürkheims Ortskern Besorgungen erledigen wollen, aber auch Uhlbacher, die zu diesem Zweck nach Obertürkheim fahren, und Rohracker, die nach Hedelfingen wollen, müssen für die Busfahrt den Preis für eine Zone, also 2,50 Euro, bezahlen. Das sei unverhältnismäßig teuer für eine so kur ze Strecke innerhalb des Stadtbezirkes, reklamieren die Beiräte unisono. Vom Cannstatter Bahnhof beispielsweise würden Fahrgäste mit dem Kurzstreckentarif von für 1,40 Euro bis zum Stuttgarter Hauptbahnhof gelangen.

Auch die SPD-Fraktion im Stuttgarter Gemeinderat hatte sich in den Beratungen zum städtischen Doppelhaushalt 2020/2021 für ein neues Kurzstreckenticket eingesetzt. Sie forderte in einem Antrag an die Stadtverwaltung, die Gültigkeit des heutigen Tickets auf fünf Bushaltestellen zu erweitern. Mit einem Stadtteilticket, das nicht mehr nur für drei Bushaltestellen gültig sei, könnte man ein zusätzliches, attraktives Angebot für die Stuttgarter Bürgerinnen und Bürger schaffen, argumentiert der Fraktionsvorsitzende Martin Körner. „Für Nicht-Abonnenten würden damit Fahrten mit dem Bus zum Einkaufen deutlich attraktiver als heute. Wir gehen davon aus, dass dies auch den Einzelhandel in vielen Stadtbezirken stärken würde.“

Doch die Verwaltung winkt ab. Aus ihrer Sicht hat sich das Kurzstreckenticket, das in dieser Form seit 2006 angeboten wird, „grundsätzlich bewährt“, meint Oberbürgermeister Fritz Kuhn, der gleichzeitig Aufsichtsratsvorsitzender des Verkehrs- und Tarifverbundes Stuttgart (VVS) ist. Die Kosten eines solchen Angebots würden sich auf rund zwei Millionen Euro pro Jahr belaufen, erklärt er und fügt hinzu: Eine Erweiterung der Gültigkeit des Kurzstreckentickets auf fünf Bushaltehaltestellen hätte „notwendigerweise eine Preisanpassung bei diesem Ticket zur Folge“. Der Preis des Kurzstreckentickets sei mit 1,40 Euro übrigens „der günstigste Preis unter den deutschen Großstädten“. Zudem wäre es „nur schwer vermittelbar, weshalb im Busverkehr in der Landeshauptstadt die Kurzstrecke für fünf, im übrigen Verbundgebiet jedoch weiterhin nur für drei Haltestellen gilt“, führt der OB in seiner Stellungnahme aus. „Dies wäre somit eine Insellösung für Stuttgart, die die Einfachheit und Verständlichkeit des VVS-Tarifs erschwert.“

Zum anderen befürchtet Kuhn, dass ein solches Kurzstreckenticket im Gelegenheitsverkehr zum Regeltarif werden würde: „Die durchschnittliche Entfernung zwischen zwei Bushaltestellen in der Landeshauptstadt beträgt 594 Meter. Bei einem Kurzstreckenticket mit fünf Haltestellen käme man damit im Durchschnitt rund drei Kilometer weit, was in Stuttgart schon etwa 60 Prozent aller Fahrten im Busverkehr beträfe.“ Kuhn verweist darauf, dass im Einzelfall auch fünf Bushaltestellen nicht ausreichen würden, um die Einzelhandelsgeschäfte in den Stadtbezirken zu erreichen. „Im Regelfall bewegen sich Kurzstreckenrelationen im Bereich von bis zu zwei Kilometern, also gerade noch im Bereich fußläufiger Entfernung.“

Der OB hat jedoch angekündigt: „Die Stadtverwaltung wird auf den VVS zugehen, um ein Konzept zur Weiterentwicklung des Kurzstreckentickets für das gesamte Verbundgebiet erarbeiten zu lassen.“ Denkbar wären Smartphone-basierte, entfernungsabhängige Tarife, wie sie derzeit in einigen Verbundräumen getestet werden. Man bezahlt dabei einen Grundpreis und einen Preis pro Kilometer.