Die Marktstraße soll mehr Aufenthaltsqualität erhalten. Foto: Uli Nagel - Uli Nagel

Für die Altstadt in Bad Cannstatt soll eine Werbesatzung für Eigentümer und Betriebe erstellt werden, die Aufenthaltsqualität und Attraktivität steigern soll. Der Bezirksbeirat stimmte dem Grundsatzbeschluss zu.

Bad CannstattBezirksvorsteher Bernd-Marcel Löffler war sichtlich angetan vom einstimmigen Beschluss des Bezirksbeirates Bad Cannstatt. „Das freut mich jetzt saumäßig.“ Dieses Veto war ihm wichtig, geht es doch um den Grundsatzbeschluss für Altstadt Bad Cannstatt. Es soll eine Werbesatzung erarbeitet werden. Stadtverwaltung, Gewerbetreibende und die Immobilieneigentümer befürworten dies. Das wurde in Treffen, Begehungen und Besprechungen seit Oktober 2018 ermittelt. Mit dem Beschluss des Bezirksbeirates wird jetzt der Auftrag zur Ausarbeitung erteilt. Diese soll, so sieht es der Zeitplan vor, bis Mitte 2020 vorliegen, so dass die gemeinderätlichen Ausschüsse bis Ende 2020 Beschlüsse fassen können.

„Die Altstadt kann eine Aufwertung gut vertragen“, stellte Peter Mielert von den Grünen fest. „Diese ist zwingend notwendig“, verdeutlichte Roland Schmid (CDU). Die Satzung sollte „realistische Anforderungen“ enthalten, ergänzte Timur Lutfullin (FDP). Das Kaufverhalten der Menschen hat sich in den vergangenen Jahren verändert. Große Einkaufszentren auf der grünen Wiese locken Besucher an, bieten kostenlos Parkplätze und sind räumlich konzentriert. Auch der Onlinehandel hat immer mehr an Bedeutung gewonnen. Das spüren die Einzelhändler in den Stadtzentren und eben auch in der Cannstatter Altstadt. Daher kommen dem Stadtbild und der Aufenthaltsqualität einer Innenstadt besondere Bedeutung zu, betont die Wirtschaftsförderung der Landeshauptstadt.

Besucher, die die innerstädtischen Einkaufsstraßen dem Einkaufen im Internet vorziehen, würden in der Regel die besondere Einkaufsatmosphäre und die Einkaufsqualität in einer Innenstadt schätzen. Einen wichtigen Einfluss auf die Außenwirkung und Attraktivität einer Fußgängerzone hätten daher unter anderem Werbeanlagen. Unzureichende Regelungen hinsichtlich der Gestaltung von Werbeanlagen könnten zu einer Überfrachtung und zu störenden Fehlentwicklungen führen, die das Stadtbild negativ beeinflussen und die Standortqualität mindern.

Dies soll in der Werbesatzung für Betriebe und Eigentümer bezüglich der gestalterischen Vorgaben berücksichtigt werden. Ziel soll sein, das historische Stadtbild zu erhalten und zu betonen, Attraktivität und Qualität der Altstadt zu erhöhen und identitätsstiftend zu wirken. Denn bislang gibt es keine verbindlichen Vorgaben zur Gestaltung von Werbeanlagen, lediglich einen Leitfaden des Baurechtsamtes für Anlagen, die größer als ein Quadratmeter sind. Zudem muss der Denkmalschutz bei „Veränderungen am geschützten Bild der Gesamtanlage“ beachtet werden.

Die Werbesatzung soll für den denkmalgeschützten Kernbereich der Cannstatter Altstadt gelten. Sie biete, so die Wirtschaftsförderung mehrer Chancen. Alles sei klarer geregelt, es herrsche Gleichbehandlung und biete Durchsetzungskraft. Andrerseits müsse dies auch kontrolliert und von den Betrieben akzeptiert werden.

Bezirksvorsteher Löffler berichtete von der Immobilieneigentümerversammlung im November, in der das Vorhaben noch einmal bekräftigt wurde, ebenso vom Verein die Altstadt Bad Cannstatt und dem Gewerbe- und Handelsverein, Verein für Dienstleistung und Freie Berufe Bad Cannstatt. „Es sind dicke Bretter gebohrt worden“, so Löffler.

Gestalterische Maßnahmen betreffen die Fassadenwerbung, die so genannten Stechschilder, Markisen und die Schaufensterbeklebung. In der Bezirksbeiratssitzung wurden positive Beispiele aus anderen Städten gezeigt. Bezirksvorsteher Löffler verwies darauf, dass nicht alles auf Bad Cannstatt übertragen werden kann. „Das muss auch auf unsere Altstadt passen.“ Dies soll in der Werbesatzung Niederschlag finden und entsprechend diskutiert werden.