Die Wähler haben am 26. Mai reichlich Wauwahl: Auf den Wahlzetteln für die Kommunalwahl stehen diesmal so viele Kandidaten wie noch nie. Foto: dpa - dpa

20 Listen mit insgesamt 913 Bewerbern treten zur Stuttgarter Kommunalwahl am 26. Mai an. Noch nie seit dem Zweiten Weltkrieg haben so viele politische Gruppierungen um den Einzug ins Stadtparlament gerungen.

StuttgartGanze 20 Listen mit insgesamt 913 Bewerbern treten zur Stuttgarter Kommunalwahl am 26. Mai an. Der Gemeindewahlausschuss hat am Dienstag alle Parteien und Wählergemeinschaften, die ihre Wahlvorschläge frist- und formgerecht bis zum 28. März eingereicht hatten, zur Wahl zugelassen. Die Listenzahl markiert einen Nachkriegsrekord: Noch nie seit dem Zweiten Weltkrieg haben so viele politische Gruppierungen um die insgesamt 60 zu vergebenden Sitze im Stadtparlament gerungen.

Neben zwölf bereits im Gemeinderat vertretenen Gruppierungen (CDU, Grüne, SPD, SÖS, Linke, Freie Wähler, FDP, Studentische Liste, Piraten, AfD, BZS 23 und Einzelstadtrat Ralph Schertlen) spekulieren weitere acht Listenvereinigungen auf die Stadtratsmandate. Die Liberal-konservativen Reformer (LKR), für die nach dem Auseinanderbrechen der AfD-Fraktion Walter Schupeck nachgerückt war, verzichten auf einen eigenen Wahlvorschlag. Ins Rennen gehen stattdessen die ÖDP, die Tierschutzpartei, die Spaßpartei Die Partei, das Bündnis für Innovation und Gerechtigkeit (BIG) – eine von Muslimen gegründete Wählergemeinschaft – sowie die Liste Kein Fahrverbot in Stuttgart des Dieselfans Joannis Sakkaros, die Liste Demokratie in Bewegung (DIB) und die Feministische Liste Stuttgart (FeLi). Der frühere Stadtist Ralph Schertlen will außerdem, wie berichtet, mit einer eigenen Liste namens Schertlens Unabhängige Bürger (SchUB) den Wiedereinzug ins Kommunalparlament schaffen.

Bis zuletzt hatte es juristische Scharmützel um die Zulassung der AfD-Liste gegeben. Deren noch amtierender Stadtrat Eberhard Brett, der von der Partei nicht mehr nominiert worden war, hatte das rechtmäßige Zustandekommen des Wahlvorschlags angefochten. Der Hintergrund: Brett war beim ersten von insgesamt drei Nominierungsversammlungen der AfD das aktive Wahlrecht entzogen worden, weil er sich nicht gemäß der vorher per Einladung verkündeten Regularien durch seinen Personalausweis legitimieren konnte. So wie ihm war es noch zwei weiteren Parteimitgliedern ergangen, sie durften nicht wählen. Die Kanzlei Dolde, Mayen und Partner kam zu dem Schluss, dass keine „erheblichen Wahlverstöße“ festzustellen gewesen seien. Eine kleine Einschränkung machte der Vorsitzende des Gemeindewahlaussschusses, Ordnungsbürgermeister Martin Schairer (CDU), aber dann doch noch: „Wir sind uns ziemlich sicher, dass der Wahlvorschlag der AfD rechtens ist.“