Trotz der Verbotsschilder begeben sich Personen am Bahnhof Bad Cannstatt immer wieder auf die Gleise. Foto: Archivfoto: seb - Archivfoto: seb

22-jährige Frühlingsfestbesucherin zwingt einfahrende S-Bahn zu einer Gefahrenbremsung

Bad CannstattAm vergangenen Wochenende wurde ein 19-jähriger Frühlingsfestbesucher, der stark alkoholisiert auf den Gleisen zwischen den Haltestellen Neckarpark und Bad Cannstatt unterwegs war, von einem Zug gestreift und schwer verletzt (wir berichteten). In der Nacht auf Mittwoch wäre beinahe eine 22-Jährige, die zuvor offenbar ebenfalls auf dem Wasen ordentlich Gas gegeben hat, von einer S-Bahn der Linie 2 erfasst worden.

Während bei dem 19-jährigen Wasenbesucher, der sich bei dem Unfall einen offenen Ellbogenbruch zuzog, im Krankenhaus ein Alkoholwert von 3,5 Promille festgestellt wurde, brachte es die junge Frau „nur“ auf 2,0 Promille.

Ersten Erkenntnissen zu Folge lief die Frau gegen 23.50 Uhr vom Bahnsteig 2 über die Gleise auf Bahnsteig 1, um die S-Bahn noch zu erreichen. In der Folge gab der Lokführer einen Achtungspfiff ab und leitete die Gefahrenbremsung ein. Mitarbeiter der Deutschen Bahn zogen die 22-Jährige währenddessen mit beiden Händen aus dem Gleisbereich. Die Bundespolizei ermittelt nun gegen die in Stuttgart wohnende Frau wegen des Verdachts des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr.

Die Bundespolizei warnt erneut eindringlich vor den Gefahren bei unbefugten Aufenthalten im Gleisbereich. „Besonders im Zusammenhang mit dem Stuttgarter Frühlingsfest versuchen viele Reisende, die Gleise zu überschreiten, um beispielsweise ihren Zug zu erreichen oder abzukürzen“, sagt ein Sprecher der Bundespolizei.

Die hieraus resultierende Lebensgefahr werde oftmals unterschätzt. „Züge nähern sich fast lautlos und können je nach Windrichtung oft erst sehr spät wahrgenommen werden.“ Ein Zug, der sich mit Tempo 160 nähert, benötige für eine Strecke von 100 Metern gerade einmal 2,2 Sekunden.

„Züge können Hindernissen nicht ausweichen und selbst bei einer sofort eingeleiteten Schnellbremsung beträgt der Bremsweg mehrere 100 Meter.“ Ein elektrisch betriebener Zug, selbst bei einer Geschwindigkeit von über 200 km/h, ist für das menschliche Ohr erst wahrnehmbar, wenn er bereits vorbeifährt. Zudem wird die Sogwirkung von vorbei- und ausfahrenden Zügen meist nicht bedacht. Die weiße Linie an Bahnsteigen markiert den Sicherheitsabstand zum Gleis und ist in jedem Fall einzuhalten. Ein Aufenthalt zwischen Bahnsteigkante und der weißen Linie ist verboten. „Vielen Personen ist nicht bewusst, dass auch außerhalb des ausgehängten Fahrplanes ein Zugverkehr, zum Beispiel Sonder- oder Güterzüge, stattfindet.“ red