An vielen Stellen im Stadtgebiet – wie hier in der Augsburger Straße zwischen Unter- und Obertürkheim – stehen Laubgitterboxen des AWS. Foto: Elke Hauptmann

Der städtische Eigenbetrieb AWS unterstützt die Bürger beim Laubsammeln. In Wohngebieten, in denen besonders viele oder große städtische Bäume wachsen, stehen spezielle Sammelbehälter.

Obertürkheim - Etwa 1200 bis 1500 Tonnen Laub sammelt der städtische Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS) Jahr für Jahr auf Stuttgarts öffentlichen Flächen, um das Streckennetz von rund 1420 Kilometern nebst Bürgersteigen und Radwegen von welkem Blattwerk zu befreien. Viel zusätzliche Arbeit für die 170 Straßenreinigungswarte und Kehrmaschinenfahrer des AWS – aber auch für die Stuttgarterinnen und Stuttgarter. Denn in der Landeshauptstadt gehört es zur Anwohnerpflicht, den öffentlichen Bereich vor der eigenen Haustür frei von Laub und damit sicher nutzbar zu halten. „Das ist gerade jetzt eine Herausforderung“, weiß Markus Töpfer, der Geschäftsführer des AWS.

Grundsätzlich gehört Laub in die Biotonne. Aber an Straßen, an denen viele Bäume stehen, fällt oft sehr viel mehr Laub an als in die braunen Behälter passt. Deshalb unterstützt der AWS die Bürgerschaft, bietet zum Beispiel noch bis zum 15. November die Grüngutabfuhr auf Bestellung an. Kleinmengen nehmen zudem der Häckselplatz Epplestraße, der Kompostplatz Hummelgraben in der Ludwigsburger Straße 270 und die fünf Wertstoffhöfe im Stadtgebiet entgegen.

Darüber hinaus stellt der AWS eigens Laubgitterboxen auf: Rund 160 Stück stehen derzeit in Wohngebieten, in denen besonders viele oder große städtische Bäume wachsen – etwa in der Ulmer Straße in Wangen und entlang der Augsburger Straße zwischen Unter- und Obertürkheim. Anwohner können die zusammengefegten Blätter dort einfüllen, der AWS leert diese Gitterboxen regelmäßig mit großen Laubsaugern. Dazu sei es aber wichtig, dass sich ausschließlich Laub in den Boxen befindet und der Zugang für das Kehrfahrzeug mit dem Sauger gegeben sei, betont Töpfer. „Ist der Zugang zugeparkt, ist es nicht möglich, die Boxen zu leeren.“

Übrigens: Wer seiner Pflicht zur Laubbeseitigung nicht nachkommt, kann bei Unfällen in die Haftung genommen werden .