Herbstzeit ist Laubzeit – und das kann gefährlich werden. Foto: dpa/Kai Remmers

Die Abfallwirtschaft Stuttgart bittet um Mithilfe bei Laubbeseitigung. Bei Unfällen stellt sich schnell die Haftungsfrage.

Untertürkheim - Herbstlaub kann zur Rutschpartie werden – für Fußgänger ebenso wie für Rad- und Autofahrer. Verletzt sich dadurch eine Person, stellt sich schnell die Haftungsfrage. Eigentümer sollten sich bewusst sein: Sie haben eine Verkehrssicherungspflicht. Sie müssen also dafür sorgen, dass von ihrem Haus oder Grundstück keine Gefahr ausgeht, teilt der Bund der Versicherten (BdV) mit.

Dazu gehört auch, dass sie ihr Grundstück sowie die angrenzenden Gehwege und Eingänge frei von Laub – und im Winter frei von Schnee – halten müssen. Diese Pflicht können Vermieter vertraglich auch auf ihre Mieter übertragen. Rutscht nun eine Person aus, weil das Herbstlaub nicht vom Gehweg geräumt wurde, müssen sie teilweise hohen Schadenersatzforderungen rechnen.

Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS) bittet deshalb Auto- und Radfahrer, in den kommenden Wochen um besondere Vorsicht und rät, im Bereich von Bäumen auf laubbedeckten Straßen und in Kurven und langsam zu fahren. Fußgänger sollten generell vorsichtig gehen. Zudem werden die Bürger um Mithilfe gebeten: Sie sollten das Laub von ihrem Gehweg lieber einmal öfter entfernen, damit niemand ausrutscht.

Das zusammengekehrte Laub kann über die Biobehälter entsorgt oder in Papiersäcken bei der Grüngutsammlung auf Bestellung abgegeben werden, informiert der AWS. Wer darüber hinaus Laub von Bäumen, die im öffentlichen Verkehrsraum stehen, auf seinem Gehweg oder im Kandel zusammenkehrt und in Säcke füllt, dem ist der AWS bei der Entsorgung des Laubs behilflich und holt die Säcke ab. In diesem Fall kann die jeweilig zuständige Betriebsstelle während der üblichen Geschäftszeiten, werktags von 6.45 bis 15.40 Uhr, angerufen werden: für Stuttgart-Ost, Bad Cannstatt und die Gebiete östlich des Neckars bis einschließlich Schmidener Vorstadt und Espan ist die Betriebsstelle Mitte, Telefon 216-65492, zuständig, für die Stadtbezirke Münster, Mühlhausen sowie die Stadtteile Hofen, Neugereut, Steinhaldenfeld sowie für Bad Cannstatt westlich des Neckars, Muckensturm und Sommerrain die Betriebsstelle Neckar, Telefon 216-92031, und für den Stadtbezirk Sillenbuch samt der Stadtteile Frauenkopf und Lederberg die Betriebsstelle Filder, Telefon 216-98049.

Die Abfallwirtschaft Stuttgart bittet um tatkräftige Unterstützung bei der Laubbeseitigung, insbesondere aus dem Begleitgrün, aus Kandeln und am Rand von Fahrbahnen. Auf einigen öffentlichen Grünflächen werden zudem sogenannte Laubgitter aufgestellt, in die angefallenes Laub gefüllt werden kann.