Christoph Böhm sieht sich eindeutig im Recht und legt Widerspruch gegen eine Entscheidung der Gemeinde Remshalden ein. Er will eine Wärmepumpe installieren, darf es aber angeblich nicht.
Christoph Böhm konnte sich während des Sommers im Heizungsstreit nicht mit der Gemeinde Remshalden einigen. Deshalb geht er jetzt den nächsten Schritt, wohl wissend, dass er damit womöglich ein langwieriges Verfahren anstößt. Er denkt vom Ende her: „Die Gemeinde wird das Ding verlieren“, sagt er.
Der Konflikt: Böhm hat ein Zweifamilienhaus in Remshalden (Rems-Murr-Kreis), dessen Heizsystem will er auf eine Wärmepumpe umstellen. Die Gemeinde will ihn aber nicht aus der Fernwärmeversorgung lassen. In Remshalden gilt ein Anschluss- und Benutzungszwang, sein Antrag zur Befreiung ist abgelehnt worden.
Von Fernwärme zu Wärmepumpe
Das Haus, das Böhm 2020 übernommen hat und in dem zwei Mietparteien wohnen, wird seit seinem Bau im Jahr 1997 mit Fernwärme der Stadtwerke Waiblingen versorgt. Zur Wärmepumpe will er wechseln, weil die Fernwärme im Vergleich viel teurer und ineffizienter sei. Der Netzverlust lag nach Angaben der Stadtwerke Waiblingen in Remshalden im vergangenen Jahr bei 38 Prozent. Im Sinne des Klimaschutzes sei das nicht.
So ging es über die vergangenen Monate hin und her zwischen Christoph Böhm und der Gemeinde. Im September hatte der Hausbesitzer Widerspruch eingelegt, die Gemeinde ließ ihn daraufhin am 1. Oktober wissen, „eine andere Rechtsauffassung“ zu vertreten, und fragte, ob er bei seinem Widerspruch bleibe. Bleibt er, und damit geht die Angelegenheit nun zum Landratsamt Rems-Murr-Kreis.
Christoph Böhm rechnet nicht damit, seine Heizung noch vor dem anstehenden Winter umzurüsten zu können. „Der Antrag wird vermutlich auch im Landratsamt abgelehnt und geht dann weiter an das Verwaltungsgericht, wo ein Richter entscheidet“, sagt Böhm. Es könnte also noch dauern.
Ans Aufgeben denkt er nicht. Erstens bekomme er inzwischen Unterstützung aus der Nachbarschaft. Zweitens: „Die Entscheidung wird zu meinen Gunsten ausfallen.“ Notfalls per Schadensersatz für die höheren Heizkosten. Er beruft sich auch auf ein Rechtsgutachten für den Bundesverband Wärmepumpe, das in den meisten Fällen einen Anspruch auf Befreiung vom Fernwärmezwang sieht, wenn man auf Wärmepumpe umstellen will.