Für ihre Besitzer sind Haustiere oft ein echtes Familienmitglied. Doch was tun, wenn die Partnerschaft zwischen Frauchen und Herrchen zerbricht? Was Tierbesitzer wissen sollten.
Stuttgart - Sie sind geliebte Familienmitglieder, fellweiche Tröster, beste Kumpel des Menschen. Doch wenn eine Partnerschaft auseinandergeht, haben sie denselben Status wie ein Auto oder eine Waschmaschine: Tiere sind zwar, wie es in Paragraf 90a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) heißt, „keine Sachen“. Aber: „Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist“. Das ist im Scheidungsrecht der Fall: Wurden Haustiere während der Ehe angeschafft, „sind sie ein Teil des Hausrats, der zwischen den beiden ehemaligen Partnern aufgeteilt wird“, sagt Undine Krebs, Fachanwältin für Familienrecht aus München. Wo dann zukünftig das Hundekörbchen, der Katzenkratzbaum oder der Kaninchenstall stehen dürfen, muss also unter den Eheleuten ausgehandelt werden, bevor die Scheidung vollzogen wird.
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