Gergely Gulyas kritisiert den Haftbefehl gegen Putin als ein Schritt „in Richtung Eskalation“ (Archivbild). Foto: imago images/Xinhua/Attila Volgyi via www.imago-images.de

Den mit einem Haftbefehl vom Internationalen Strafgerichtshof belegten russischen Präsidenten Wladimir Putin würde Ungarn auf seinem Gebiet nicht festnehmen. Das sagt der Stabschef von Ministerpräsident Viktor Orban.

Ungarn würde den mit einem Haftbefehl vom Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) belegten russischen Präsidenten Wladimir Putin auf seinem Staatsgebiet nicht festnehmen. Das ließ der Stabschef von Ministerpräsident Viktor Orban, Gergely Gulyas, am Donnerstag verlauten und erklärte dazu, der Haftbefehl sei in Ungarn nicht rechtlich bindend. Das Römische Statut des IStGH sei nicht formell in das ungarische Recht aufgenommen worden, da es „gegen die Verfassung verstoßen würde“.

Die Regierung in Budapest selbst wollte den Haftbefehl gegen Putin nicht kommentieren. Gulyas sagte, die Entscheidung sei „nicht die glücklichste“, sondern ein Schritt „in Richtung Eskalation und nicht in Richtung Frieden“.

Einrichtung von IStGH-Landesbüro in der Ukraine

Der IStGH hatte am vergangenen Freitag wegen der mutmaßlichen Verschleppung tausender ukrainischer Kinder nach Russland im Ukraine-Krieg Haftbefehl gegen Putin und dessen Kinderrechtsbeauftragte, Maria Alexejewna Lwowa-Belowa, erlassen. Einige Länder, darunter Russland, China und die USA, erkennen den IStGH nicht an. Ungarns rechts-nationalistischer Ministerpräsident Viktor Orban hat enge Verbindungen zu Russlands Präsident Putin.

Derweil unterzeichneten der IStGH und die Ukraine am Donnerstag ein Abkommen für die Einrichtung eines Länderbüros, wie das Gericht mitteilte. „Das ist nur ein Anfang, ein guter Anfang“, betonte der ukrainische Generalstaatsanwalt Andrij Kostin, der die Vereinbarung für die Ukraine im niederländischen Den Haag unterzeichnete. Dort hat der IStGH seinen Sitz.

Ukrainischer Generalstaatsanwalt zuversichtlich

„Ich bin überzeugt, dass wir nicht ruhen werden, bis alle Täter, die in der Ukraine Verbrechen begangen haben, vor Gericht gestellt werden“ – unabhängig von der „politischen oder militärischen Position“, erklärte Kostin.

Der IStGH ist das höchste internationale Gericht und verfolgt seit 2002 besonders schwerwiegende Vergehen wie Kriegsverbrechen. Er hat aktuell sieben Länderbüros. 

Mehrere befinden sich in afrikanischen Ländern wie der Demokratischen Republik Kongo, Mali oder Uganda, zudem gibt es ein Büro in Georgien. Der IStGH hatte kurz nach Beginn der russischen Invasion in der Ukraine Untersuchungen zu mutmaßlichen Kriegsverbrechen eingeleitet.