Schon lange nicht mehr auf einem Konzert gewesen – coronabedingt mussten viele Veranstaltungen ausfallen. Foto: imago images/Gonzales Photo/Nikolaj Bransholm

Viele Konzerte, Theateraufführungen oder Ballettabende fielen und fallen der Coronapandemie zum Opfer. Oft gab es kein Geld zurück, sondern Gutscheine. Die kann man sich bald aber in vielen Fällen auszahlen lassen.

Stuttgart - Theaterstücke, Konzerte, Sportwettbewerbe – wegen der Coronapandemie mussten etliche Veranstaltungen ausfallen. Oft bekamen die Leute, die Karten gebucht hatten, nicht ihr Geld zurück, sondern einen Gutschein.

Die Verbraucherzentrale von Nordrhein-Westfalen weist jetzt darauf hin, dass diese „Zwangsgutscheine“ in vielen Fällen doch ausgezahlt werden müssen: Wer einen solchen Gutschein bis zum 31. Dezember diesen Jahres noch nicht einlösen konnte, bekomme in vielen Fällen sein Geld zurück.

Die Gutscheinregelung gelte nämlich nur für Tickets, die vor dem 8. März 2020 gekauft wurden. Der Veranstaltungstermin sei dabei unerheblich.

Nach Ansicht der Verbraucherschützer können sich Verbraucherinnen und Verbraucher Karten, die nach dem 8. März 2020 gekauft wurden, auszahlen lassen. Die Verbraucherschützer haben dafür einen Musterbrief aufgesetzt, an dem man sich orientieren kann.