Einige Grundstückseigentümer befürchten, durch die Neuregelung der Grundsteuer ab 2025 deutlich mehr zahlen zu müssen (Symbolbild). Foto: imago//Michael Bihlmayer

Eine große Zahl von Grundstückseigentümern wehrt sich gegen die Grundsteuer bei den Finanzämtern. Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft fordert die Kommunen auf, die neuen Regeln nicht für höhere Profite zu nutzen. 

Grundstückseigentümer bringen derzeit die Beschäftigten der Finanzämter in Deutschland ins Schwitzen: Bundesweit sind laut der Deutschen Steuer-Gewerkschaft schätzungsweise bereits 1,3 Millionen Einsprüche gegen Grundsteuerbescheide bei den Finanzämtern eingegangen. „In der Spitze rechnen wir mit bis zu 3,5 Millionen Einsprüchen“, sagte der Bundesvorsitzende Florian Köbler unserer Zeitung. Die Einspruchsquote in den einzelnen Bundesländern liege zwischen sieben und zehn Prozent.

Einige Grundstückseigentümer haben bereits zwei Bescheide erhalten, einen für den Grundsteuerwert und einen für den Grundsteuermessbetrag. Wie viel Grundsteuer sie ab 2025 tatsächlich zahlen müssen, erfahren sie mit dem finalen Grundsteuerbescheid, der auf Basis der anderen beiden Bescheide aber erst 2024 im Briefkasten landen wird.

Die einen empfehlen den Einspruch, die anderen reden von „Schwachsinn“

Viele Grundstückseigentümer befürchten, im Rahmen der Neuregelung der Grundsteuer ab 2025 deutlich mehr bezahlen zu müssen. Die Grundsteuer zählt zu den wichtigsten Einnahmequellen von Städten und Gemeinden. Auch die Finanzämter in Baden-Württemberg hätten mit einer „Vielzahl von Einsprüchen“ zu tun, wie das baden-württembergische Finanzministerium auf Nachfrage mitteilte. Eine aktuelle Zahl wollte ein Sprecher nicht nennen, da laufend Einsprüche eingingen.

Während Experten, unter anderem vom Bund der Steuerzahler, den Grundstückseigentümern immer wieder empfehlen, in der Vier-Wochen-Frist Einspruch gegen die Bescheide einzulegen, hält die Deutsche Steuer-Gewerkschaft wenig davon: „Das ist sinnlos, vollkommener Schwachsinn“, sagt der Bundesvorsitzende Köbler. Er vermutet, dass das Bundesverfassungsgericht in ein paar Jahren die Politik lediglich auffordern wird, das Grundsteuergesetz nachzubessern. Denn sollte das Gesetz rückwirkend für nichtig erklärt werden, „können alle Gemeinden Insolvenz anmelden, weil die Steuer fehlt“, argumentiert Köbler. Und vom baden-württembergischen Finanzministerium heißt es: „Wenn das Bundesverfassungsgericht zu dem Schluss kommt, dass das Gesetz verfassungswidrig ist, dann ändert es sich für alle, auch für die, die keinen Einspruch eingelegt haben“, erklärt ein Sprecher.

Deutsche Steuer-Gewerkschaft: „Kommunen müssen Bürger beruhigen“

Köbler fordert daher die Städte und Gemeinden auf, die Sorgen der Bürger ernst zu nehmen und die Menschen zu beruhigen: „Sie müssen ihnen klarmachen, dass sie keine Profiteure der Grundsteuer sein wollen und die Hebesätze dementsprechend anpassen.“ Mit dem Hebesatz kann die jeweilige Kommune die Höhe der Grundsteuer beeinflussen. Köbler sagt, wenn die Grundstückseigentümer wüssten, dass sich bei ihnen an der zu zahlenden Grundsteuer nicht viel ändere, würden die allermeisten auch keinen Einspruch einlegen.

Kommunen klagen über hohe Ausgaben

Von den Städten und Gemeinden kommt Widerspruch: „Es ist nicht so einfach, wie sich das die Deutsche Steuer-Gewerkschaft vorstellt“, sagt Susanne Nusser, die stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Städtetags Baden-Württemberg. Wie sich die Hebesätze verändern werden, könnten die Kommunen noch nicht sagen, dafür lägen noch nicht genügend Grundsteuer-Messbeträge vor, mit denen die Hebesätze multipliziert werden, um die fällige Grundsteuer zu berechnen.

Klar sei jedoch, dass die Ausgaben der Kommunen durch Corona und die Folgen des Kriegs in der Ukraine erheblich gestiegen seien. „Dann muss man auch an der Einnahmenseite drehen“, sagt Nusser und ergänzt: „Es gibt Grundstücke, die über Jahrzehnte nicht ausreichend besteuert wurden.“ Es sei also sehr wahrscheinlich, dass für jene, etwa große Grundstücke mit alten Gebäuden, ab 2025 eine höhere Grundsteuer fällig werde.