Der digitale Übertragungsweg ist im Regelfall vorgeschrieben (Symbolbild). Foto: dpa/Marijan Murat

Die Grundsteuererklärung am Computer ist für viele Betroffene Stress pur. Fünf Hinweise und die wichtigsten Netzadressen, die im Kampf mit der Elster-Software helfen können.

Mittlerweile bieten die Finanzbehörden im Internet viel Unterstützung an, um Immobilienbesitzern zu helfen, ihre Grundsteuererklärung fristgerecht bis zum 31. Oktober und digital abzugeben. Das ist notwendig, weil Betroffene ihre Angaben nur in Ausnahmefällen in Papierform abgeben dürfen – etwa, wenn jemand gar keinen Computer oder Internetzugang besitzt. Der digitale Übertragungsweg ist im Regelfall vorgeschrieben. Weil viele Steuerpflichtige damit Schwierigkeiten haben, hat die Redaktion einige Tipps und die wichtigsten Hilfsadressen zusammengestellt.

1.Externe Ausfüllanleitungen lesen

Die staatliche Steuer-Software Elster ist die zentrale Plattform, um die Grundsteuererklärung abzugeben. Wer Elster kennt, weil etwa die Einkommensteuererklärung regelmäßig damit erledigt wird, hat gute Aussichten, auch bei der Grundsteuererklärung mit dem Programm klar zu kommen. Für Neulinge hat die Software aber hohe Einstiegshürden: Die Struktur ist unübersichtlich, die Sprache ist zum Teil extrem bürokratisch. Deshalb sollten Elster-Novizen sich nicht auf das eingebaute Hilfemenü verlassen. Es empfiehlt sich, die externen Ausfüllanleitungen der Finanzverwaltung im Internet zu lesen. Am besten bevor man bei Elster loslegt.

2. „Ausfüllhilfen Elster“ beachten

Die wichtigsten Hilfsangebote für Immobilienbesitzer in Baden-Württemberg gibt es auf der Homepage www.grundsteuer-bw.de. Die „Ausfüllhilfen Elster“ sind das entscheidende Element auf der Seite. Wer das anklickt und auf der Seite nach unten scrollt, kann Anleitungen für die häufigsten Fallkonstellationen aufrufen. Dort werden fündig: Alleineigentümer eines Einfamilienhauses, Ehepaare, die gemeinsam ein Einfamlienhaus besitzen, Geschwister, die ein Haus geerbt haben und eine Erbengemeinschaft darstellen, Alleineigentümer einer Eigentumswohnung, Paare, die eine Eigentumswohnung mit Stellplatz besitzen sowie Paare, die ein Reihenhaus besitzen. Wer sich dort informiert, findet klare Angaben mit Fotos von den Formularen, um viele, auf den ersten Blick verwirrende Fragen, die das Elster-Programm stellt, zu beantworten und die Kästchen online richtig auszufüllen.

3. Erklärvideo schauen

Sehr anschaulich ist für alle Elster-Anwender das gut acht Minuten lange Erklärvideo des Stuttgarter Finanzministeriums, das ebenfalls auf der Internetseite www.grundsteuer-bw.de (unter den sechs Fallbeispielen) zu finden ist. Dort kann man einem Elster-Nutzer von der Anmeldung über die Auswahl des richtigen Formulars und das Ausfüllen der digitalen Fragebögen bis zum Abschicken ans Finanzamt über die Schulter auf den Bildschirm schauen.

Der Vorteil: Jeder kann das Youtube-Video zu jeder Zeit stoppen und – sofern man ein zweites Fenster für die eigene Grundsteuererklärung geöffnet hat – die persönlichen Einträge auf dem eigenen Formular nachvollziehen, bevor man im Film die nächste Etappe anschaut. Der Film beantwortet natürlich keine Fragen zur eigenen Immobilie. Aber er hilft, die Systematik zu verstehen, und zeigt Schritte, die jeder machen muss, der seine Grundsteuererklärung mit Elster abgeben will.

4. Passage „Gemarkung und Flur“ prüfen

In Baden-Württemberg gibt es viel Verwirrung über eine rote Fehlermeldung bei „Elster“, dass „Angaben zur Flur fehlen“. Weil viele Gemeinden im Südwesten ihre Flure gar nicht bezeichnen, wissen viele Nutzer nicht, was sie dort reinschreiben sollen und sind der Verzweiflung nah, weil die Fehlermeldung das Absenden der Steuererklärung ohne diese Angabe unmöglich macht.

Das kann aber ein Missverständnis sein. Denn in der Elster-Systematik müssen mehrere Angaben zur Flur gemacht werden. Die Fehlermeldung klingt zwar so, als würde die im Südwesten fehlende Flur-Bezeichnung verlangt. Es kann aber sein, dass man eine ganz andere Angabe vergessen hat: die Fläche des Grundstücks, einen Zähler oder Nenner, oder das Auswahlmenü „enthalten in“, das sich auf den Bodenwert bezieht. Deshalb empfiehlt sich, die ganze Passage „Gemarkung und Flur“ noch einmal zu überprüfen.

Eine Garantie, dass sich alle derartigen Probleme so lösen lassen, gibt es nicht, aber einen Versuch ist es wert: Bei der Autorin dieses Textes hat dieses Verfahren nach vielen Irrwegen doch noch dazu geführt, dass die rote Fehlermeldung verschwand und die Grundsteuererklärung digital verschickt werden konnte.

5. Finanzamt kontaktieren

Es lohnt sich, Kontakt zum eigenen Finanzamt aufzunehmen. Bei vielen Fragen können die Beamten telefonisch weiterhelfen. Sie schicken auch denjenigen, die mit „Elster“ gar nicht klarkommen, das Formular zu. Dann gilt man offiziell als Härtefall und darf seine Grundsteuer auf Papier erklären.

Für alle Härtefälle, die das Papierformular noch nicht ausgefüllt haben, könnte es sich lohnen, noch ein paar Tage abzuwarten bis das vom Finanzministerium angekündigte neue PDF-Formular zur Grundsteuererklärung auf der Internetseite www.grundsteuer-bw.de zur Verfügung steht. Dieses Dokument kann am Computer ausgefüllt, ausgedruckt, unterschrieben und per Post ans Finanzamt geschickt werden. Es soll übersichtlicher und einfacher zu handhaben sein als Elster und das Formular auf Papier.