Kontrollen in Sindelfinger Gaststätten am Donnerstag vergangene Woche. Foto: Kreiszeitung Böblinger Bote/Thomas Bischof

Am 30. März kontrollieren Polizei, Stadt und weitere Akteure Gaststätten im Sindelfinger Stadtgebiet. Dabei stellt sich heraus, kein Gastrobetrieb erfüllt alle Vorschriften.

Am Donnerstag, 30. März, haben das Polizeirevier Sindelfingen, die Stadtverwaltung, das Hauptzollamt Stuttgart, die Lebensmittelüberwachung des Landkreises und das Finanzamt Reutlingen eine gemeinsame Kontrollaktion in Sindelfinger Gaststätten durchgeführt. Ins Visier genommen wurden laut Polizeibericht 15 Gaststätten im Stadtgebiet Sindelfingens (Kreis Böblingen) sowie den Stadtteilen Maichingen und Darmsheim. Bei den von 16 Uhr bis 22 Uhr durchgeführten Kontrollen konnten die Kräfte insgesamt über 60 Verstöße feststellen. Darunter unter anderem 15 Zuwiderhandlungen gegen das Jugendschutzgesetz (fehlender Jugendschutzaushang), 23 Verstöße gegen die Verordnung für Arbeitsstätten (zum Beispiel keinen Fluchtweg ausgewiesen oder Feuerlöscher ohne gültige Plakette), neun Verstöße gegen das Gaststättengesetz (Konzession nicht vorzeigbar) sowie acht weitere Zuwiderhandlungen gegen das Eichgesetz (fehlende Eichstriche an Gläsern). Auffällig war, dass es keine Gaststätte gab, in welcher alle geltenden Vorschriften beachtet wurden. Insgesamt waren 27 Kontrollkräfte der unterschiedlichen Einrichtungen im Einsatz.