Frauenhäuser in Baden-Württemberg sind in akuter Finanznot. Foto: dpa/Maja Hitij

Die Frauenhäuser in Baden-Württemberg dringen auf eine stabile Finanzierung. Die Landesregierung wartet auf eine Bundesregelung. Doch haben bedrohte Frauen so viel Zeit?

Jedes Jahr werden in Baden-Württemberg 20 bis 30 Frauen getötet. „Die Zahl geht einfach nicht runter“, klagt Katrin Lehmann vom Paritätischen Wohlfahrtsverband. Viele Frauen suchen vor der Gewalt Zuflucht in einem der 44 Frauenhäuser im Land, doch ob sie aufgenommen werden können, hängt oft von ihrem Wohnort ab. In vielen ländlichen Gegenden gibt es gar keine Chance. „In Stuttgart muss im Durchschnitt jeden Tag eine Frau abgewiesen werden“, erzählt Melanie Moll vom Verein Frauen helfen Frauen, der das autonome Frauenhaus in der Landeshauptstadt trägt.

„Es geht um Leben und Tod“

„Die Zeit drängt, für manche Frauen geht es um Leben und Tod“, mahnt Moll. Die Landesregierung hat die Frauen jetzt aber erst einmal vertröstet. Die SPD-Fraktion fordert, dass die Kostenberechnungen nicht mehr auf den Einzelfall bezogen werden. Das Land soll in die Grundfinanzierung einsteigen, für die eigentlich die Kommunen zuständig seien, sagte Dorothea Kliche-Behnke (SPD) bei der Einbringung des Gesetzentwurfs am Mittwoch im Landtag. So sollen landesweit gleiche Bedingungen entstehen.

Dass Frauen vor Gewalt geschützt werden müssen, darin sind sich Opposition wie Regierung einig. Man habe schon einiges getan, versicherte Staatssekretärin Ute Leidig vom Sozialministerium. 11,9 Millionen Euro betrage demnach die freiwillige Landesförderung aktuell – sieben mal mehr als noch im Jahr 2016. Leidig kündigte an: „Wir werden die freiwillige Landesförderung weiter optimieren.“ Der Landesaktionsplan gegen Gewalt an Frauen soll im Herbst überarbeitet werden, er werde weitere Fortschritte bringen. Grundsätzlich will das Landessozialministerium aber wie die Grünen und die CDU auf eine bundesweite Rahmenregelung warten. Diese stellt die Berliner Ampelkoalition bis zum Jahr 2025 in Aussicht.

Warten auf den Bund

„Es ist sehr geboten, hier zu warten“, sagt die Staatssekretärin. „Wir können nicht darauf warten, bis der Bund tätig wird“, hält Kliche-Behnke entgegen. „Wir dürfen die Frauenhäuser in Baden-Württemberg nicht allein lassen“.

Es sei ja erfreulich, dass im Bund eine Regelung vorgesehen sei, sagt Andrea Bosch vom autonomen Frauenhaus Stuttgart nach der Debatte. „Aber es ist vollkommen unklar, wie lange die Umsetzung dauert.“ Katrin Lehmann rechnet ohnehin damit, dass der Bund wieder eine einzelfallbezogene Regelung vorschlagen wird, was nicht im Sinne der Frauenhäuser wäre. Dazu kommt, „eine Bundesregelung braucht sehr viel Zeit, mit Glück kommt sie 2028 oder 2030“.

Verbände planen Aktionen

Die Frauenhausvertreterinnen bedauern nach der Debatte, „die Verantwortung wird zwischen Bund und Land hin- und hergeschoben. Das ist ein ganz großes Problem“.

Die Interessenvertreterinnen werden nicht einfach abwarten, ob sich etwas tut. Just für den 8. März, den internationalen Frauentag, sei die Abstimmung über den Gesetzentwurf der SPD vorgesehen. „Wir überlegen uns Aktionen“, sagen sie.