Der Fall hatte großes Aufsehen erregt (Archivbild). Foto: dpa/Nicolas Armer

Eine 16 Jahre alte Schülerin soll ihre Eltern zusammen mit ihrem zwei Jahre älteren Freund ermordet haben. Knapp ein halbes Jahr nach der Tat im oberfränkischen Mistelbach hat die Staatsanwaltschaft Bayreuth Anklage erhoben.

Im Fall des getöteten Ärztepaares im oberfränkischen Mistelbach hat die Staatsanwaltschaft Bayreuth Anklage wegen gemeinschaftlichen Mordes gegen die Tochter der Opfer und gegen ihren Freund erhoben. Die Ermittlungen seien somit nach knapp sechs Monaten abgeschlossen, teilte die Behörde am Freitag mit. Nun muss das Landgericht Bayreuth einem Sprecher zufolge die Anklage prüfen. Die Beschuldigten sitzen weiterhin in Untersuchungshaft. Sie haben die Möglichkeit, sich zur Anklage zu äußern.

Der 51 Jahre alte Kinderarzt und seine 47-jährige Frau waren in der Nacht zum 9. Januar mutmaßlich im Schlaf erstochen worden. Die vier Kinder des Paares befanden sich zum Tatzeitpunkt im Haus. Nachbarn hörten Schreie und alarmierten die Polizei.

Gemeinsamer Tatentschluss?

Der damals 18 Jahre alte Freund der ältesten Tochter geriet schnell in den Fokus der Ermittler. Der junge Mann und die Tochter waren nach der Tat ins wenige Kilometer entfernte Bayreuth geflüchtet und stellten sich den Angaben nach der Polizei. Die Tatbeteiligung des 18-Jährigen stand demnach von Anfang an im Raum, während die Rolle der Tochter zunächst unklar war. Sechs Wochen später wurde auch gegen die 16-Jährige Haftbefehl erlassen.

Die beiden sollen gemeinsam den Tatentschluss gefasst haben, wobei der 18-Jährige den Opfern die tödlichen Stiche zugefügt haben soll. Die Tochter steht laut Ermittlern im Verdacht, ihrem Freund „die ungehinderte Tatausführung ermöglicht und dadurch einen aktiven Beitrag zum Tötungsdelikt geleistet zu haben“.

Sehr umfangreiches Verfahren

Tatmotiv dürften innerfamiliäre Streitigkeiten gewesen sein. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte, der junge Mann habe im Laufe der Ermittlungen Angaben gemacht, das Mädchen habe sich zum Tatgeschehen nicht geäußert.

Wie viel Zeit die Prüfung der Anklage und der Eröffnung des Hauptverfahrens in Anspruch nehmen wird, konnte ein Sprecher des Landgerichtes noch nicht sagen. Es handele sich einerseits um ein sehr umfangreiches Verfahren, andererseits komme dem Beschleunigungsgrundsatz hohe Bedeutung zu.