Das Landgericht hatte keine Zweifel. Die Marbacher Feuerwehrfrau wurde getötet. Ihr Ehemann ist der Täter. Er wurde wegen Totschlags und besonders schwerer Brandstiftung verurteilt.
Auf dem Flur vor dem Großen Strafkammersaal des Heilbronner Landgerichts gab es nach der Urteilsverkündung lange Umarmungen. Mehr als fünf Monate hatten die Familie, Angehörige und Freunde der Marbacher Feuerwehrfrau Lena E. seit Prozessbeginn gegen den 29-jährigen Ehemann auf ein Urteil gewartet. Am Freitag nunmehr verkündete der Vorsitzende Richter Martin Liebisch die Entscheidung der 1. Schwurgerichtskammer: Zu 14 Jahren Haft verurteilte das Gericht den 29-jährigen Ehemann wegen Totschlags und besonders schwerer Brandstiftung.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte in der Nacht zum 6. August vergangenen Jahres seine Ehefrau vorsätzlich getötet hat und anschließend versuchte, die Tat durch einen Brand zu vertuschen. „Es stand 2023 nicht gut um die Ehe des Paares. Sie hatte den Entschluss gefasst, sich von ihm zu trennen und hatte ihm das auch mitgeteilt“, erklärte Richter Liebisch. Auslöser der Tat sei möglicherweise gewesen, dass der Angeklagte nach der Rückkehr von einem Zeltlager mit der Feuerwehr seine Tochter bei den Schwiegereltern nicht mehr sehen durfte, und er ahnte, dass ihm dies bei einer Trennung auch künftig drohen könne.
Wie ist die Tat genau abgelaufen?
Einblick in den genauen Tatablauf habe der Prozess nicht gebracht, bedauerte Liebig, es gebe aber eine Reihe von Indizien, die zu einem klaren Ergebnis führten. Der Angeklagte habe seine Frau in der Nacht gegen 3.45 Uhr mit einem Schlag gegen den Kopf widerstandsunfähig gemacht und dann am Hals gewürgt, bis sie erstickt sei.
Er habe die Frau in den gemeinsamen Keller der Häuser Eisenachweg 6 und 8 gebracht und dort ein Feuer entzündet, um die Spuren am Körper zu vertuschen und eine andere Todesursache – einen gescheiterten Löschversuch - vorzutäuschen. Deswegen habe er einen Feuerlöscher neben die Leiche gestellt. „Hätte es nicht ein paar Ungereimtheiten gegeben, hätte er damit Erfolg haben können“, sagte der Richter. Er habe in Kauf genommen, dass die 35 Hausbewohner in Gefahr geraten, die mitten in der Nacht durch ein Treppenhaus mit starker Rauchentwicklung fliehen mussten.
Den Vorwurf des 35-fachen versuchten Mordes, den die Staatsanwaltschaft im Schlussplädoyer noch erhoben hatte, sah das Gericht allerdings nicht als erwiesen an. „An einem Tötungsvorsatz bleiben letzte Zweifel“, sagte der Vorsitzende. Der Angeklagte habe kein Motiv gehabt, die Hausbewohner zu töten. Als Feuerwehrmann wusste er zudem um die Rauchmelder und die Brandschutztüren im Keller. Er habe sich auch nicht aus dem Staub gemacht, sondern sei vor Ort geblieben und hätte noch eingreifen können.
DNA-Spuren liefern eindeutige Beweise
Für die Täterschaft des Angeklagten deuteten die Beobachtungen einiger Hausbewohner hin: Sie hätten Schreie, Hilferufe und Poltern gehört. Ein Nachbar, der beim Angeklagten klingelte, habe diesen als verschwitzt und mit roten Wangen beschrieben. Es gebe keinen Anhaltspunkt, dass die Bewohner den Angeklagten belasten wollten, zudem hätte man dies eindeutiger machen können. „Diese ausschnittsweisen Beobachtungen geben aber mit den objektiven Beweismitteln ein stimmiges Bild“, sagte Liebisch.
Auf Handschuhen, die beim 29-Jährigen gefunden wurden, seien DNA-Spuren von ihm und Speichelspuren der Frau gefunden worden. Lena E. sei beim Ausbruch des Feuers bereits tot gewesen. „Die Spuren passen stimmig zu einem Angriff gegen den Kopf und anschließendem Ersticken.“ Die Verteidigung habe einzelne Indizien infrage stellen können, aber keine Erklärung für das Gesamtbild liefern können. Für einen Suizid, einen Unfall oder das Eingreifen einer dritten Person gebe es keine Anhaltspunkte. „Wir sind daher überzeugt, dass der Angeklagte der Täter war“, schloss Liebig.