In den Streit um einen Mindestlohn von 15 Euro funkt womöglich der Europäische Gerichtshof hinein. Der Gewerkschaftsbund zeigt sich vom Plädoyer des Generalanwalts beim EuGH für eine Rücknahme der EU-Mindestlohnrichtlinie überrascht.
Sie ist das Kernargument des Gewerkschaftsbunds (DGB) im Streben nach einer gesetzlichen Untergrenze von 15 Euro pro Stunde: die EU-Mindestlohnrichtlinie. Demnach gelten Mindestlöhne als angemessen, wenn sie mindestens 60 Prozent des mittleren gesamtwirtschaftlichen Lohns von Vollzeitkräften (Medianlohn) entsprechen.
Weiterlesen mit
Unsere Abo-Empfehlungen
Von hier, für die Region,
über die Welt.
-26 %
Bereits Abonnent? Anmelden