Angehörige verschiedener Handwerkszünfte ziehen in Lohr Am Main bei einer Karfreitagsprozession durch die Innenstadt Archivfoto). Foto: dpa/Karl-Josef Hildenbrand

Was geschah an Karfreitag? Was ist an diesem christlichen Feiertag erlaubt und was verboten? Wir klären Sie auf.

Die Osterfeiertage stehen vor der Tür – und mit ihnen einige wichtige Verhaltensregeln, die in den jeweiligen Feiertagsgesetzen der Bundesländer – im Fall von Baden-Württemberg „Das Gesetz über die Sonntage und Feiertage“ – klar geregelt sind.

Was sind stille Feiertage?

Zu den stillen Feiertagen gehören in ganz Deutschland neben dem Karfreitag (7. April 2023), der Volkstrauertag (19. November 2023) und Allerheiligen (1. November 2023).

Der Sinn der stillen Feiertage wird regelmäßig diskutiert. Viele wissen nicht, was am stillen Karfreitag erlaubt ist und was nicht. Wir klären Sie deshalb hier darüber auf.

Was steht im baden-württembergischen Feiertagsgesetz?

Im baden-württembergischen Feiertagsgesetz sind folgende Feiertage festgelegt, an denen bestimmte Schutzbestimmungen gelten:

· Neujahr (1. Januar)

· Erscheinungsfest (6. Januar)

. Karfreitag

· Ostermontag

· 1. Mai

· Christi Himmelfahrt

· Pfingstmontag

· Fronleichnam

· Tag der deutschen Einheit (3. Oktober)

· Allerheiligen (1. November)

· Erster und Zweiter Weihnachtsfeiertag (25./26. Dezember)

Muss man an Karfreitag arbeiten?

Jein! Das hängt von der jeweiligen Berufsgruppe ab. Manche Tätigkeiten (Polizei, Feuerwehr, Pflegepersonal, Ärzte) sind 365 Tage im Jahr unentbehrlich. Auf andere kann man an diesem Tag eher verzichten. Die meisten Menschen müssen nicht arbeiten. In Paragraf 2 des Feiertagsgesetzes heißt es:

„An den in § 2 genannten kirchlichen Feiertagen haben die in einem Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnis stehenden Angehörigen der Kirchen und anerkannten Religionsgemeinschaften das Recht, zum Besuch des Gottesdienstes ihres Bekenntnisses von der Arbeit fernzubleiben, soweit nicht betriebliche Notwendigkeiten entgegenstehen.“

Was ist an Karfreitag verboten?

Die freie Zeit kann allerdings nicht vollkommen frei genutzt werden. An Karfreitag gelten folgende Verbote:

· Verbot von Unterhaltungsveranstaltungen, weil es sich um einen stillen Feiertag handelt. Alle öffentlichen Tanzunterhaltungen sind von Gründonnerstag 18 Uhr bis Karsamstag 20 Uhr generell verboten.

· Verbot von „öffentlich bemerkbaren Arbeiten, die geeignet sind, die Ruhe des Tages zu beeinträchtigen“.

· Verbot aller Tätigkeiten, „ in der Nähe von Kirchen und anderen dem Gottesdienst dienenden Gebäuden . . ., die geeignet sind, den Gottesdienst zu stören“.

· Verbot aller „öffentlicher Veranstaltungen in Räumen mit Schankbetrieb, die über den Schank- und Speisebetrieb hinausgehen“

· Verbot „sonstiger öffentlicher Veranstaltungen, soweit sie nicht der Würdigung des Feiertages oder einem höheren Interesse der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung dienen“

· Verbot aller „öffentlichen Sportveranstaltungen am Karfreitag während des ganzen Tages, am Totengedenktag bis 13 Uhr.

· Am Karfreitag bleiben die Geschäfte, auch Wettbüros zu. Es dürfen keine Wochenmärkte, gewerbliche Ausstellungen, Briefmarkentauschbörsen, Zirkusaufführungen oder Volksfeste stattfinden. Das gilt ebenfalls für Sportveranstaltungen – wie etwa das Freitagsspiel der Bundesliga, das in den vergangenen Jahren am Samstag nachgeholt wurde. Filme dürfen nur gezeigt werden, wenn sie vom Kultusministerium als geeignet anerkannt sind.

Was ist an Karfreitag erlaubt?

· Kulturelle Veranstaltungen sind während der Hauptzeit des Gottesdienstes (in der Regel zwischen 15 und 17 Uhr) untersagt. Anschließend sind Aufführungen erlaubt, die dem Charakter des Feiertages entsprechen.

· An Karfreitag dürfen Kunstausstellungen, Museen und Zoos öffnen. Auch Schwimmbäder können häufig genutzt werden.

· Grundsätzlich ist das Grillen am Karfreitag auf dem eigenen Grundstück erlaubt. Hat man keinen Garten darf man auf dem Balkon brutzeln. Mieter sollten allerdings die Hausordnung oder den Mietvertrag beachten. Der Vermieter darf nämlich das Grillen auf dem Balkon verbieten, egal ob das mit einem Holzkohlegrill oder Elektrogrill geschieht. Und selbst wenn es erlaubt ist, sollte das Grillfest ohne Rauchbeeinträchtigung für die Nachbarschaft stattfinden.

Info: Karfreitag und Karsamstag

Karfreitag
Im christlichen Glauben ist Karfreitag der Tag, an Jesus am Kreuz starb, und Karsamstag der Tag, an dem der Herr im Grabe ruht. Nach seinem Tod herrscht Trauer, Stille, Wehklagen – in den Evangelien wie in Kirchen. Christus, so ist in der Bibel zu lesen, ist gestorben, um die Welt zu erlösen und von Tod und Verdammnis zu befreien.

Karsamstag
Im Glauben der Christen ist Jesus nach seinem Kreuzestod in die Hölle (hebräisch: „Gehenna“) hinabgestiegen, wie es im Apostolischen Glaubensbekenntnis heißt: „Hinabgestiegen in das Reich des Todes.“ In der tiefsten Verlorenheit, wo die wohnen, die sich von Gott abgewandt haben und verdammt sind, geschieht, was seitdem alles bestimmt.

Gleichnis für Gottesferne
Die Zeit zwischen Karfreitag und Ostern ist eines der größten Geheimnisse des österlichen Glaubens. Sie ist geprägt vom schmerzhaften Vermissen Gottes. Der Höllenabstieg Christi, wie das Neue Testament ihn schildert, ist wissenschaftlich gesehen ein Mythos und kein historisches Faktum. Eine Art theologisches Gleichnis in Erzählform. Indem Christus hinabsteigt , gibt es für die Ewig-Verlorenen wieder Hoffnung auf Rettung. Christus trägt die unendliche Liebe dorthin, wo nur ewige Finsternis und Verdammnis sind.

Himmel, Hölle und Fegefeuer
Diese sind selbstredend keine realen Orte auf der Landkarte, keine Topografien des Jenseits. Sie sind vielmehr Zustände der absoluten Nähe und Ferne Gottes, Situationen des Gottverlustes. Ein Verlust, der nur durch Christus selbst wieder gut gemacht werden kann, indem er am Ort der Gottferne Gottes Nähe bringt. Der Karfreitag ist von der Auslieferung Jesu gekennzeichnet. Er tut dies aus freien Stücken und bleibt doch der immer Handelnde. Sein Tod bedeutet, dass er wirklich tot ist.

Das Ende der Hölle
So wie Christus im Leben solidarisch war, ist er es auch im Tod. Im Karsamstags-Mysterium drückt sich aus in der Solidarität der unbedingten Liebe zu denen aus, die verdammt sind. Nun da Christus in die Hölle hinabstiegen ist, gibt es eigentlich keine Hölle mehr - keinen Abgrund , der von Gott nicht mit Liebe erfüllt ist. Keinen Abgrund, in denen Menschen geraten könnten, ohne darin Christus zu finden, weil Christus seit Karfreitag und Karsamstag überall ist – bei den Lebenden und den Toten.