Zum Jahresende wollen sich BürgerInnen mit kleinen Geschenken für Dienstleistungen bedanken – trotz Compliance. Foto: dpa/Monika Skolimowska

Zu Weihnachten wollen viele BürgerInnen sich mit kleinen Geschenken bei Dienstleistenden bedanken. Doch Obacht: Es gibt in vielen Firmen Grenzen.

Untertürkheim. - Kleine Aufmerksamkeiten erhalten die Freundschaft, lautet ein Sprichwort. Zum Jahresende wollen sich BürgerInnen gerne bei Menschen bedanken, die ihnen gute Dienste geleistet haben: Der Briefträger erhält eine Flasche Wein, die Beschäftigten der Müllabfuhr ein Kuvert, die ArzthelferInnen freuen sich über Gutsle und für die ZeitungsausträgerInnen steht eine Schachtel Pralinen parat – kleine Grüße der Dankbarkeit. Auch in der Geschäftswelt gehören Kundengeschenke oft zu Weihnachten. Doch Obacht: Was früher selbstverständlich war, muss heute mit Vorsicht betrachtet werden – von den Beschenkten und von den Schenkenden. In Zeiten von Compliance und Vorteilsnahme müssen die Beschenkten aufpassen, ob sie das Dankeschönpräsent überhaupt annehmen dürfen. Schnell wird der Vorwurf der Bestechlichkeit laut. Deswegen sollten Unternehmen eindeutige Compliance-Regeln zur Annahme von Geschenken erlassen.