Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern dürfen öffnen. Bayerns höchstes Verwaltungsgericht sieht das als verfassungswidrig an. Foto: dpa/Armin Weigel

Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern dürfen öffnen. Doch Bayerns höchstes Verwaltungsgericht sieht die Vorschrift als verfassungswidrig an.

München - Bayerns höchstes Verwaltungsgericht hat das von der Staatsregierung in der Corona-Krise verhängte Verkaufsverbot für große Geschäfte mit mehr als 800 Quadratmetern für verfassungswidrig erklärt.

Die Richter sehen dies wegen der Ungleichbehandlung mit kleineren Läden als Verstoß gegen das Grundgesetz. Das teilte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) am Montag mit. Das Gericht setzte die Vorschrift aber nicht außer Kraft.