Geht es um Familienangelegenheiten, sind die Kontaktbeschränkungen im Saarland so nicht zulässig, urteilte ein Gericht. (Symbolbild) Foto: LICHTGUT/Leif Piechowski/Leif Piechowski

Das saarländische Oberverwaltungsgericht widerspricht den geltenden Corona-Verordnungen, was innerfamiläre Kontaktbeschränkungen angeht. Ein Urteil mit Signalwirkung?

Saarlouis - Familien im Saarland dürfen sich vorläufig wieder mit mehr als zwei Haushalten und mehr als fünf Menschen treffen. Die Regelung der Corona-Verordnung zu den Kontaktbeschränkungen wurde teilweise außer Vollzug gesetzt, wie das saarländische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Saarlouis am Mittwoch mitteilte. Das Gericht gab einer Frau Recht, die durch die Regelung daran gehindert wird, gemeinsam mit ihrem Mann ihre Enkel und deren Eltern zu treffen.

Grund für die Entscheidung des Gerichts sind zwei widersprüchliche Regelungen in der aktuellen Corona-Verordnung. Einerseits schreibt diese vor, dass sich ein Haushalt mit einem Menschen aus einem weiteren Haushalt treffen darf. Andererseits ist der familiäre Bezugskreis von den Kontaktbeschränkungen ausgenommen. Dazu gehören laut Verordnung „Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörige“.

Treffen außerhalb des Familienkreises nicht betroffen

Nach Ansicht des OVG ist das ein Widerspruch. Für die Betroffenen sei nicht klar, welche Regel für sie gelte. Das Land müsse den Widerspruch aufklären oder sich für eine der beiden Vorschriften entscheiden. Nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts umfasse der Schutz der Familie auch familiäre Bindungen zwischen Großeltern und Enkelkindern. Die Entscheidung gilt lediglich für private Zusammenkünfte innerhalb von Familien. Für Treffen außerhalb des Familienkreises bleibt es bei den bisherigen Regelungen.